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geschichte:privileg [2017/10/02 09:51] – [Buchhandel] eckhard | geschichte:privileg [2017/10/03 23:29] – [Buchhandel] eckhard |
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Ohne ein entsprechendes Privileg hatte ein Verleger, Drucker oder Autor oft kein rechtliches Mittel gegen einen Konkurrenzdruck; sie konnten den Druck nicht kontrollieren. Autoren blieb nur die Möglichkeit, ihre Handschrift überhaupt nicht zu veröffentlichen, sie also geheim zu halten. | Ohne ein entsprechendes Privileg hatte ein Verleger, Drucker oder Autor oft kein rechtliches Mittel gegen einen Konkurrenzdruck; sie konnten den Druck nicht kontrollieren. Autoren blieb nur die Möglichkeit, ihre Handschrift überhaupt nicht zu veröffentlichen, sie also geheim zu halten. |
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Es ist jedoch zwischen dem Nachdruck eines bereits veröffentlichten und dem erstmaligen, vom Autor nicht erlaubten Druck zu unterscheiden. Wenn der Autor dem Druck überhaupt nicht zugestimmt hatte, bestanden für ihn unter Umständen rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.In Venedig galt ein entsprechendes Edikt seit 1545((Borghi S.~146; Rose S.~20. Vgl. auch Macklin v Richardson (1770) 27 ER 451.)) | Es ist jedoch zwischen dem Nachdruck eines bereits veröffentlichten und dem erstmaligen, vom Autor nicht erlaubten Druck zu unterscheiden. Wenn der Autor dem Druck überhaupt nicht zugestimmt hatte, bestanden für ihn unter Umständen rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. In Venedig galt ein entsprechendes Edikt seit 1545((Borghi S.~146; Rose S.~20. Vgl. auch Macklin v Richardson (1770) 27 ER 451.)) |
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Während in England bereits im 16. Jahrhundert eine Monopolisierung des Handels in den Händen der Mitglieder der Buchhändlergilde erfolgte und diese neben den Privilegien eine gildeninterne Regelung zur Verteilung des geistigen Eigentums aufstellten, in Frankreich bis zur Revolution Druckerlaubnis (Zensur) und Erteilung eines Druckprivilegs miteinander verknüpft waren, ordneten in Deutschland die Landesfürsten bis in das 19. Jahrhundert hinein die Wirtschaft noch mit Privilegien. | Während in England bereits im 16. Jahrhundert eine Monopolisierung des Handels in den Händen der Mitglieder der Buchhändlergilde erfolgte und diese neben den Privilegien eine gildeninterne Regelung zur Verteilung des geistigen Eigentums aufstellten, in Frankreich bis zur Revolution Druckerlaubnis (Zensur) und Erteilung eines Druckprivilegs miteinander verknüpft waren, ordneten in Deutschland die Landesfürsten bis in das 19. Jahrhundert hinein die Wirtschaft noch mit Privilegien. |
--- //[[eckhard.hoffner@gmail.com|Eckhard Höffner]] 2017/10/01 15:55// | --- //[[eckhard.hoffner@gmail.com|Eckhard Höffner]] 2017/10/01 15:55// |
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[[geschichte:zensur|Fortsetzung]] folgt ... | [[geschichte:zensur|Fortsetzung]] |
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