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Das Immaterialgut hat seit Ende des 19. Jahrhunderts die deutschsprachige Rechtswissenschaft durchdrungen. Es ist wird als eine Art Erkenntnis von Josef Kohler dargestellt und beruht auf einer Verwechslung zwischen dem Sein und dem Sollen. Inzwischen wird das gesamte Rechtsgebiet als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Zweifel am Immaterialgut gilt als juristisches Sakrileg, ist zumindest ein jusjurandum ignorantiae, | Das Immaterialgut hat seit Ende des 19. Jahrhunderts die deutschsprachige Rechtswissenschaft durchdrungen. Es ist wird als eine Art Erkenntnis von Josef Kohler dargestellt und beruht auf einer Verwechslung zwischen dem Sein und dem Sollen. Inzwischen wird das gesamte Rechtsgebiet als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Zweifel am Immaterialgut gilt als juristisches Sakrileg, ist zumindest ein jusjurandum ignorantiae, | ||
- | * Listenpunktvom | + | * vom Menschen geschaffenes, |
* außerhalb des Menschen existierendes, | * außerhalb des Menschen existierendes, | ||
* einem ausschließlichen Recht zugängliches | * einem ausschließlichen Recht zugängliches |