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oekonomie:exklusives_verwertungsrecht [2018/11/09 16:38] – [Hintergrund] eckhard | oekonomie:exklusives_verwertungsrecht [2018/11/19 13:36] – [1.1 Gegenstand des Verfahrens] eckhard | ||
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* etc. | * etc. | ||
- | Der BGH überprüft die Auslegung einer Willenserklärung nur beschränkt dahingehend, | + | Der BGH überprüft die Auslegung einer Willenserklärung nur beschränkt dahingehend, |
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+ | __Ergänzung vom 9. 11. 2018:__ Nur auf der Grundlage des Vertrages – also unter Außerachtlassung, | ||
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+ | - Wie versteht der Besucher ein entsprechendes Verbot? In einem Museum kann das Fotografieren verboten sein, weil es andere Besucher stören oder weil Blitzlicht Ausstellungsobjekte nachteilig beeinflussen kann. In eine Park können andere Aspekte von Bedeutung sein. Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt der Unwirksamkeit von überraschenden oder mehrdeutigen Klauseln (§ 305c BGB) zu sehen (ein Gericht darf Klauseln nicht überraschend auslegen). | ||
+ | - Wird das fremde Eigentum nicht einbezogen, wie müsste folgender konstruierter Sachverhalt gelöst werden? Am Eingang eines Grundstücks wird das Komponieren oder das Schreiben von Texten verboten. Darf der Eigentümer z. B. einer Autorin verbieten, dass ein entgegen dem Verbot verfasster Text verbreitet wird? Ein entsprechendes Verbotsrecht ließe sich weder mit der Menschenwürde noch mit der Freiheit in Einklang bringen. | ||
+ | - Wie sieht es bei einem Maler aus, der im Park malt? Darf er sein Gemälde öffentlich zugänglich machen und kommt es darauf an, wie realistisch das Gemälde wirkt oder wie nah das Abbild dem Abgebildeten kommt? | ||
+ | - Wenn das fremde Eigentum zu berücksichtigen ist, stellt sich die Frage, ob jedes Motiv erfasst sein soll. Gilt das Verbot nur, wenn das Schloss das zentrale Objekt des Bildes ist oder auch für eine Baumgruppe oder auch für eine Parkbank, auf der der Familienvater seine Kinder fotografiert hat? | ||
Der BGH kann schließlich mit einer spitzfindigen Begründung etwa zu dem vom 5. Senat geforderten //"vom Anblick ausschließen"// | Der BGH kann schließlich mit einer spitzfindigen Begründung etwa zu dem vom 5. Senat geforderten //"vom Anblick ausschließen"// | ||
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>Ein bloßer technischer Reproduktionsvorgang begründet noch keinen eigenständigen Lichtbildschutz für die Reproduktion. Auch beim Lichtbild kann nicht auf ein Mindestmaß an – zwar nicht schöpferischer, | >Ein bloßer technischer Reproduktionsvorgang begründet noch keinen eigenständigen Lichtbildschutz für die Reproduktion. Auch beim Lichtbild kann nicht auf ein Mindestmaß an – zwar nicht schöpferischer, | ||
- | Der beklagte Fotograf beruft sich darauf, dass es bei der Abbildung des Gemäldes im Katalog um eine // | + | Der beklagte Fotograf beruft sich darauf, dass es bei der Abbildung des Gemäldes im Katalog um eine // |
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+ | Das scheint – grob umrissen und nach der Pressemitteilung des BGH – der Gegenstand des ersten Teils zu sein. Möglicherweise wird der BGH wie schon das OLG Stuttgart sich von folgender Überlegung leiten lassen: Wenn schon Millionen Schnapsschüsse das Verbotsrecht begründen, muss das für eine Fotografie, bei der nicht nur der Auslöser gedruckt wurde, sondern Fachkenntnisse und vermutlich Stativ und Beleuchtung genutzt wurden, erst Recht gelten. Eine gute Reproduktionsfotografie stellt ohne Frage höhere Anforderungen an den Fotografen. Dass die Umstände des Einzelfalls, | ||
- | Das scheint – grob umrissen und nach der Pressemitteilung des BGH – der Gegenstand des ersten Teils zu sein. Möglicherweise wird der BGH wie schon das OLG Stuttgart sich von folgender Überlegung leiten lassen: Wenn schon Millionen Schnapsschüsse das Verbotsrecht begründen, muss das für eine Fotografie, bei der nicht nur der Auslöser gedruckt wurde, sondern Fachkenntnisse und vermutlich Stativ und Beleuchtung genutzt wurden, erst Recht gelten. Eine gute Reproduktionsfotografie stellt ohne Frage höhere Anforderungen an den Fotografen. Dass die Umstände des Einzelfalls, also der später nicht mehr erkennbare Aufwand bei der Anfertigung der Fotografie, maßgeblich sein soll, mag einleuchtend erscheinen. Nur wären dann die Schnapsschüsse mangels erkennbaren Aufwands vermutlich nicht mehr unter den Begriff // | + | Nils Poker((https:// |
==== 1.2 Vorschlag ==== | ==== 1.2 Vorschlag ==== |