Benutzer-Werkzeuge

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
geschichte:deutschland:buchhandel_zunft [2018/05/31 22:41] – [4.2.6 Buchhandel ist unzünftig] eckhardgeschichte:deutschland:buchhandel_zunft [2018/06/01 09:15] – [4.2.6 Buchhandel ist unzünftig] eckhard
Zeile 30: Zeile 30:
 Die Vereinigten Punkte, auf die die Buchhändler in Frankfurt sich mit einigen Mühen einigen konnten, fanden zwar auch die Zustimmung des Kaisers. Allerdings wollte der Kaiser diese Regelung dem Reichstag nur gemeinsam mit der Büchertaxe vorlegen. Da die Buchhändler und auch der Frankfurter Rat die kaiserliche Taxe mit deutlichen Worten ablehnten und sich weiteren Diskussionen verweigerten, versandeten die Büchertaxe und Vereinigten Punkte 1672 ohne konkretes Ergebnis.((Kapp S.~693--704, 714; Gieseke 101.)) Es hieß in den Vereinigten Punkten: »Die Tax der Bücher betreffend, weil von vielen Buchhändlern schon vor etlichen Jahren, neben allhiesigem Löbl. Magistrat ist gründlich deduciret worden, daß ein Tax zu machen nicht practicerlich, der Freyheit der Meß nachtheilig, alß läßt mans nochmals darbey bewenden.«  Die Vereinigten Punkte, auf die die Buchhändler in Frankfurt sich mit einigen Mühen einigen konnten, fanden zwar auch die Zustimmung des Kaisers. Allerdings wollte der Kaiser diese Regelung dem Reichstag nur gemeinsam mit der Büchertaxe vorlegen. Da die Buchhändler und auch der Frankfurter Rat die kaiserliche Taxe mit deutlichen Worten ablehnten und sich weiteren Diskussionen verweigerten, versandeten die Büchertaxe und Vereinigten Punkte 1672 ohne konkretes Ergebnis.((Kapp S.~693--704, 714; Gieseke 101.)) Es hieß in den Vereinigten Punkten: »Die Tax der Bücher betreffend, weil von vielen Buchhändlern schon vor etlichen Jahren, neben allhiesigem Löbl. Magistrat ist gründlich deduciret worden, daß ein Tax zu machen nicht practicerlich, der Freyheit der Meß nachtheilig, alß läßt mans nochmals darbey bewenden.« 
  
-Zu Korporationen oder richtigen Innungen kam es jedenfalls im deutschen Buchhandel nicht, auch wenn in einigen Städten die Buchhändler in Zünfte etwa mit den Buchdruckern oder den Krämern eingeordnet waren. Selbst Drucker waren selten in Zünften organisiert, sondern eher in freiwilligen Buchdruckergesellschaften.((Gramlich S.~23--26; a. A. Vogel, Sp 9, Fn 3, der allerdings weder zwischen Buchdruck und -handel unterscheidet, noch einen konkreten zeitlichen Rahmen angibt.))+Zu Korporationen oder richtigen Innungen kam es jedenfalls im deutschen Buchhandel nicht, auch wenn in einigen Städten die Buchhändler in Zünfte etwa mit den Buchdruckern oder den Krämern eingeordnet waren. Selbst Drucker waren selten in Zünften organisiert, sondern eher in freiwilligen Buchdruckergesellschaften.((Gramlich S.~23--26; a. A. Vogel, Sp 9, Fn 3, der allerdings weder zwischen Buchdruck und -handel unterscheidet, noch einen konkreten zeitlichen Rahmen angibt.))  
 + 
 +Es gab zwar zahlreiche kleine Drucker, die von der territorialen, geistlichen oder universitären Obrigkeit mit Privilegien oder sogar Ausschließlichkeitsrechten ausgestattet als Hof-, Kanzlei-, Universitäts- oder Ratsbuchdrucker tätig waren. Ihre Haupteinnahmequellen waren die Brotartikel wie Gesangbücher, Kalender, Schulbücher, Ratgeber, Predigten, Erbauungsbücher, Verordnungen, Flugschriften, akademische Schriften etc., die regelmäßig gedruckt wurden und bei denen gelegentlich die Preise vorgeschrieben waren. Mit Ausnahme der akademischen Schriften waren diese Werke für den lokalen Markt gedacht. Sie waren gelegentlich Mitglieder einer Zunft, die theoretisch auch den typischen Zunftregeln unterlagen wie Verkauf nur von Selbstgedrucktem, also Verbot des Sortimentshandels mit fremden Verlag.((Wittmann S.~88 f.)) Auf die Vereinigten Punkte hin, »bilden auch die Frankfurter eine innungsartige Vereinigung, eine Art Lokalverein, der längere Zeit bestanden haben muß, wie lange läßt sich schwerlich ermitteln.«((Kapp S.~704.)) Ein näherer Zusammenhang mit besonderen Rechten im Hinblick auf das Gedruckte ist nicht erkennbar. Es handelt sich um die typische Ordnung für Drucker wie sie auch [[geschichte:deutschland:marktaufteilung|für andere Gewerbe]] eingerichtet war.
  
 {{ :geschichte:deutschland:herkunft_verleger.png?nolink&600 |}} {{ :geschichte:deutschland:herkunft_verleger.png?nolink&600 |}}

Diese Web­site be­nutzt Cookies. Durch die Nutz­ung der Web­site er­klären Sie sich mit der Speich­er­ung von Cookies auf Ihrem Com­puter ein­ver­standen. Außer­dem be­stät­igen Sie, dass Sie unsere Daten­schutz­richt­linie ge­lesen und ver­standen haben. Wenn Sie damit nicht ein­ver­standen sind, ver­lassen Sie bitte die Web­site.

Mehr Info