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start [2019/03/05 11:06] – [Geschichte und Wesen des Urheberrechts] eckhard | start [2019/03/24 16:09] – [Lizenzerteilung vom Unberechtigten?] eckhard | ||
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+ | ====== Uploadfilter ====== | ||
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+ | Der Gegenstand und die Problematik dürfte ausreichend bekannt sein. Zumeist wird das Thema merkwürdig angegangen, weil der Ausgangspunkt verschoben ist. | ||
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+ | ===== Urheberrecht ===== | ||
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+ | Als Grundlage muss man das geltende Urheberrecht nehmen, nicht die Uploadfilter oder deren technischen Probleme, z. B. Satire zu erkennen. Die Uploadfilter sollen nur das Unterscheiden des Erlaubten vom Verbotenen technisch abwickeln. | ||
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+ | Das Urheberrecht ist von der Konzeption her ein Kulturunterbindungsgesetz. Mit dem Urheberrecht werden weitgehende Verbote im kulturellen und informationstechnischen Bereich ausgesprochen. Der Zweck dieses umfassenden Kulturnutzungsverbots liegt jedoch nicht darin, dass die Nutzung tatsächlich unterbleibt. Vielmehr geht es darum, dass man Befreiungen von dem Verbot verkaufen kann. Die Befreiung (lat. licencia) von dem Verbot kann der Rechtsinhaber gegen Entgelt auf dem Markt anbieten. Auf diese Art soll unter anderem sicher gestellt werden, dass der Urheber eine Vergütung für seine Leistung erlangen kann. Auch Unternehmen, | ||
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+ | ===== Notice and Take Down ===== | ||
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+ | Hintergrund der Debatte über die Uploadfilter ist eine Ausnahme. Normalerweise stellt die sog. öffentliche Zugänglichmachung (etwa im Internet präsentieren) ohne Zustimmung des Rechtsinhabers eine Verletzung des Urheberrechts dar. Ob dabei ein Schaden oder Nachteil entsteht, ist belanglos. Mit dem Rechtsverstoß werden nach deutschem Recht zumindest zwei Ansprüche ausgelöst: Unterlassung und Herausgabe der Bereicherung; | ||
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+ | Die Änderung der Urheberrechtsrichtlinie will nunmehr das sogenannte // | ||
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+ | ===== Hohe branchenübliche Standards ===== | ||
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+ | In dem Entwurf spürt man die Unsicherheit | ||
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+ | Die hohen branchenüblichen Standards können derzeit nur wenige Unternehmen erfüllen. Die Kosten für die Einrichtung und die laufenden Betrieb entsprechender Technologien dürften die finanziellen Möglichkeiten der meisten kleineren Plattformen überschreiten. | ||
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+ | Hinzu kommt ein weiteres Problem. Die aktuellen Standards sind nicht frei verfügbar und werden fortlaufend weiter entwickelt. Diese technischen Möglichkeiten können nicht ohne Zustimmung Dritter implementiert werden. Datenbanken und Software werden auch vom urheberrechtlichen Nutzungsverbot erfasst. | ||
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+ | Die Plattformen werden verpflichtet, | ||
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+ | Inwieweit dieses Problem im Rahmen der Angemessenheitsprüfung Berücksichtigung finden kann, ist offen. Dort werden als Kriterien u. a. die Verfügbarkeit und Kosten entsprechender Technologien genannt. Üblicherweise fordern Gerichte, dass Unternehmen verfügbare Techniken zur Vermeidung von Rechtsverletzungen nutzen müssen, auch wenn diese mit hohen Kosten verbunden sind. | ||
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+ | ===== Fehlende Lizensierungsmöglichkeiten ===== | ||
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+ | Die urheberrechtlichen Verbote sind sehr streng: Die Wiedergabe von Sekundenbruchteilen von aufgenommener Musik, ein Standbild aus einem Film, einige Worte aus einem Text können bereits gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Plattformbetreiber müssten diese Verstöße erkennen und entscheiden, | ||
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+ | In manchen Fällen ist die Feststellung, | ||
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+ | Ein einfaches Beispiel sind Schnapsschüsse wie sie jedes Smartphone anfertigt. An jeder Aufnahme entsteht ein Leistungsschutzrecht. Rechtsinhaber ist derjenige, der die Fotografie angefertigt hat. Wenn eine Fotografie hochgeladen wird, so vereinbart der Uplaoder mit der Plattform, dass die Plattform berechtigt sein soll, die Fotografie anzuzeigen (die oben angesprochene Befreiung, Lizenz). Dies soll nicht unterbunden werden. | ||
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+ | Der Zweck der Haftung und der Änderung der Richtlinie liegt darin, unberechtigten Uploads zu erkennen und zu unterbinden. | ||
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+ | Die Zustimmung des Uploaders hilft der Plattform dann nicht weiter, wenn die Fotografie von einer anderen Person angefertigt wurde. In diesem Fall kann der Uploader der Plattform keine wirksame Befreiung von dem Verbot erteilen. Die Plattform handelt dann rechtswidrig. Die Plattform kann bei Fotografien auch mit Filtern nur dann positiv feststellen, | ||
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+ | Bei den eigentlichen Werken im Sinne des Urheberrechts wird es noch schwieriger, | ||
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+ | Bei Musik (Kompositionen) bestehen insoweit geringe rechtliche Probleme, weil diese von Haus aus für die Nutzung in diversen Medien (insbesondere Radio oder Fernsehen) gegen Zahlung eines Entgelts an eine Verwertungsgesellschaft freigegeben wird. Bei Texten, Filmen oder Fotografien ist das nicht der Fall. Die Rechte an den meisten Fotografien, | ||
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+ | Damit hat die Plattform bei Texten, Filmen oder Bildern nur die Möglichkeit, | ||
+ | Die Plattformen werden außer bei reiner Musik praktisch immer der Gefahr ausgesetzt sein, rechtswidrig zu handeln. | ||
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+ | ===== Lizenzerteilung vom Unberechtigten? | ||
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+ | Das Problem wurde bei der Ausarbeitung zu dem Entwurf der Reform erst spät erkannt. Als Lösung ist die Idee entstanden, Verwertungsgesellschaften könnten die Befreiungen (gegen Entgelt an die Verwertungsgesellschaft) erteilen, auch wenn die Verwertungsgesellschaften von den Rechtsinhabern hierzu keine Befugnis erteilt haben. Es handelt sich damit um eine Erlaubnis eines Nichtberechtigten, | ||
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+ | * Für Filme, Texte, Aufnahmen oder Bilder müsste jemand verbindliche Positivlisten und Negativlisten führen. Außerdem müssten einzelne Fragmente wie Standbilder aus einem Film, kurze Sequenzen von Tonaufnahmen oder kurze Textabschnitte erkannt und mit die Listen abgeglichen werden. So ein Abgleich mag bei Tonaufnahmen, | ||
+ | * In der Regel haben die Verwertungsgesellschaften keine Online-Wahrnehmungsrechte für die unterschiedlichen Produkte, teilweise fehlen entsprechende Verwertungsgesellschaften vollständig. Da das Urheberrecht als Kulturunterbindungsgesetz konzipiert ist und für jede sogenannte Nutzung (öffentliche Zugänglichmachung) eine Befreiung von dem Verbot notwendig ist, wenn man rechtmäßig handeln will, besteht also das von vielen monierte Problem: Wo kann man die Befreiung von dem Verbot rechtssicher erhalten, denn wenn man keine wirksame Befreiung hat, gilt das Verbot. | ||
+ | * Wenn Videomaterial einbezogen wird, dürfte es den //Granden// in den Verwertungsgesellschaften möglicherweise auch nicht sonderlich zusagen, wenn sie einen ganz erheblichen Teil der Einnahmen an YouTube-Stars ausschütten müssten. | ||
+ | * Es dürfte schließlich interessant werden, mit welchen Verteilungsschlüsseltricks die aktuellen Befürworter der Reform, die in den Gremien der Verwertungsgesellschaften sitzen, sich doch den Großteil des Einnahmen von YouTube etc. sichern werden. Der Großteil müsste nämlich an andere ausgeschüttet werden. Heutzutage überlässt YouTube offenbar den Hauptteil der Erlöse den Rechtsinhabern der Musik, wenn einige Takte Musik in einem Video zu hören sind. Spätestens mit der Lizenzerteilung von den (teilweise unberechtigten) Verwertungsgesellschaften müsste der Großteil der Erlöse aber an die Videoproduzenten, | ||
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+ | Die gesamte Konzeption ist also unausgegoren, | ||
+ | ===== Keine Zensur ===== | ||
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+ | Eine Zensur ist mit der Neuregelung nicht beabsichtigt. Genauso wenig bedeuete sie das Ende des Internets. Allerdings werden die bedürftigen Künstler, die regelmäßig als Requisite aufgefahren werden, wenn es um Verschärfungen des Urheberrechts geht, auch keine nennenswerten Vorteile erfahren. Hingegen sind bei den gewerblichen Rechteverwertern die Hoffnungen hoch. So dürften große Unternehmen wie BMG oder Sony auf einige 100 Mio. Euro mehr im Jahr hoffen, dies ohne irgend eine zusätzliche Leistung erbringen zu müssen (abgesehen von der Lobbyarbeit). | ||
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+ | Aber auch wenn keine Zensur beabsichtigt ist, werden die Möglichkeiten der Meinungsäußerung im Internet über die Plattformen | ||
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+ | ===== Lösungsmöglichkeiten ===== | ||
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+ | Die Kritik an manchen Plattformen ist nicht unberechtigt. Vergleicht man Zeitungen, Radiosender oder das Privatfernsehen, | ||
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+ | Viele Plattformen haben sich die Zeitung angesehen. Mit der Werbung wird Geld verdient, eigene Inhalte zu erstellen kostet. Sie haben sich den Teil herausgegriffen, | ||
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+ | Sicherlich ist der Großteil der produzierten Beiträge für die meisten Rezipienten belanglos, aber das ist der Großteil des Inhalts der Tageszeitung auch (sie wird nicht ohne Grund am nächsten Tag durch neue hauptsächlich ebenso belanglose Beiträge ersetzt). | ||
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+ | Das Internet ist nicht nur ein Mittel der Kommunikation und des Konsums von Verlagsprodukten, | ||
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+ | Sinnvolle Lösungsmöglichkeiten sind derzeit nicht ersichtlich. Die Rechteverwerter haben mit einem hausgemachten Problem zu kämpfen: Sie haben ständig auf Verschärfungen des Verbots gedrungen. Solange an der Idee des geistigen Eigentums mit den strengen Nutzungsverboten, | ||
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