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oekonomie:wert [2020/01/05 13:11] – [Preis und Wettbewerb] eckhardoekonomie:wert [2020/01/05 13:20] – [Anreiztheorie und Monopolwirkung] eckhard
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 Man muss bei den Werken des Urheberrechts genauer unterscheiden: Geistige Leistungen, also das was ich denke, haben gesellschaftlich nie einen Wert, weil niemand die Gedanken eines anderen nachvollziehen oder gar erwerben kann. Ich kann aber von meinen geistigen Fähigkeiten Gebrauch machen und etwa einen Text schreiben oder eine Software entwickeln. Gedanken oder Ideen müssen erst geäußert werden, also zu einem von der Person getrennten Objekt werden. Der eigentliche Wertschöpfungsvorgang ist die geistige Leistung und deren Umsetzung in ein konkretes Werk. Das Werk als wahrnehmbares Objekt kann dann Gegenstand von Geschäften sein. Es müssen also die persönlichen Fähigkeiten und die Person von dem Arbeitsergebnis getrennt werden. Man muss bei den Werken des Urheberrechts genauer unterscheiden: Geistige Leistungen, also das was ich denke, haben gesellschaftlich nie einen Wert, weil niemand die Gedanken eines anderen nachvollziehen oder gar erwerben kann. Ich kann aber von meinen geistigen Fähigkeiten Gebrauch machen und etwa einen Text schreiben oder eine Software entwickeln. Gedanken oder Ideen müssen erst geäußert werden, also zu einem von der Person getrennten Objekt werden. Der eigentliche Wertschöpfungsvorgang ist die geistige Leistung und deren Umsetzung in ein konkretes Werk. Das Werk als wahrnehmbares Objekt kann dann Gegenstand von Geschäften sein. Es müssen also die persönlichen Fähigkeiten und die Person von dem Arbeitsergebnis getrennt werden.
  
-Das Arbeitsergebnis kann sich in einer Sache niederschlagen, die andere kopieren können. Kann sich in einer kopierbaren Sache niederschlagen heißt nicht, dass dies zwingend der Fall sein muss. Wenn wir eine Aufführung mit Tänzern oder Musikern sehen, bedeutete das nicht, dass andere dies kopieren können. Es nur ausnahmsweise andere geben, die eine Aufführung von Tänzern oder Musikern einigermaßen genau oder identisch kopieren können.+Das Arbeitsergebnis kann sich in einer Sache niederschlagen, die andere kopieren können. Kann sich in einer kopierbaren Sache niederschlagen heißt nicht, dass dies zwingend der Fall sein muss. Wenn wir eine Aufführung mit Tänzern oder Musikern sehen, bedeutete das nicht, dass andere dies kopieren können. Es wird nur ausnahmsweise andere geben, die eine Aufführung von Tänzern oder Musikern einigermaßen genau oder identisch kopieren können.
  
 In den Streitfällen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht es typischerweise um das Übernehmen, das Nachahmen oder das platte Kopieren des Ergebnisses einer Vorleistung. Welche Kriterien für das Urteil, etwas sei nachgeahmt, gelten sollen, lässt sich abstrakt kaum bestimmen. Das liegt unter anderem daran, dass man zur Bestimmung des sogenannten [[Immaterialgut|Immaterialguts]] die Form von der Materie trennen muss, um dann einen Vergleich zwischen dem an sich nicht wahrnehmbaren „Geistigen“ und dem angeblich Nachgeahmten vorzunehmen. In den Streitfällen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht es typischerweise um das Übernehmen, das Nachahmen oder das platte Kopieren des Ergebnisses einer Vorleistung. Welche Kriterien für das Urteil, etwas sei nachgeahmt, gelten sollen, lässt sich abstrakt kaum bestimmen. Das liegt unter anderem daran, dass man zur Bestimmung des sogenannten [[Immaterialgut|Immaterialguts]] die Form von der Materie trennen muss, um dann einen Vergleich zwischen dem an sich nicht wahrnehmbaren „Geistigen“ und dem angeblich Nachgeahmten vorzunehmen.
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 Die beiden essentiellen Nachteile eines Monopols werden also durch das geltende Urheberrecht verwirklicht. Die beiden essentiellen Nachteile eines Monopols werden also durch das geltende Urheberrecht verwirklicht.
  
-In diesem Rahmen wird weithin sogar die Auffassung vertreten, dass ein umfassenderes Exklusivrecht (also ein sachlich weitergehendes und zeitlich längeres Verbotsrecht) einen immer größeren Anreiz schaffe, solche geistigen Werke zu produzieren. Dahinter scheint eine „viel hilft viel“-Logik zu stehen: Wenn etwas Monopol bereits einen Anreiz schafft, muss mehr Monopol auch zu mehr Anreiz führen (eine Überdosierung wird nicht in Betracht gezogen).+In diesem Rahmen wird weithin sogar die Auffassung vertreten, dass ein umfassenderes Exklusivrecht (also ein sachlich weitergehendes und zeitlich längeres Verbotsrecht) einen immer größeren Anreiz schaffe, solche geistigen Werke zu produzieren. Dahinter scheint eine „viel hilft viel“-Logik zu stehen: Wenn //etwas Monopol// bereits einen Anreiz schafft, muss //mehr Monopol// auch zu mehr Anreiz führen (eine Überdosierung wird nicht in Betracht gezogen).
  
 Die Vorstellung kann man an einer Brücke verdeutlichen, die normalerweise frei genutzt werden kann: Für den Bau der Brücke entstehen gewisse Kosten, die beispielsweise über eine Mautgebühr wieder gedeckt werden können. Mit dem Mautaufkommen von fünf Jahren lassen sich die Kosten nicht decken. Verlängert man die Dauer, innerhalb der Maut verlangen werden kann, auf zehn Jahre oder überlässt sie einem als Eigentum auf Dauer, wird irgendwann – nach 10, 20 oder 50 Jahren? – das Stadium erreicht, in dem das Projekt rentabel wird. Je mehr Nutzer gezwungen werden, die Brückenmaut zu bezahlen, desto wahrscheinlicher wird der Bau der Brücke. Die Vorstellung kann man an einer Brücke verdeutlichen, die normalerweise frei genutzt werden kann: Für den Bau der Brücke entstehen gewisse Kosten, die beispielsweise über eine Mautgebühr wieder gedeckt werden können. Mit dem Mautaufkommen von fünf Jahren lassen sich die Kosten nicht decken. Verlängert man die Dauer, innerhalb der Maut verlangen werden kann, auf zehn Jahre oder überlässt sie einem als Eigentum auf Dauer, wird irgendwann – nach 10, 20 oder 50 Jahren? – das Stadium erreicht, in dem das Projekt rentabel wird. Je mehr Nutzer gezwungen werden, die Brückenmaut zu bezahlen, desto wahrscheinlicher wird der Bau der Brücke.

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