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oekonomie:wert [2018/09/01 17:00] – [Geistiges Eigentum und der Wert] eckhardoekonomie:wert [2020/01/05 13:13] – [Geistige Leistung] eckhard
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 Verschafft das Urheberrecht dem Urheber den Wert seiner Leistung? Ist das Urheberrecht überhaupt in Lage, diesen oft postulierten Zweck zu erfüllen? Und was ist überhaupt die Leistung wert?  Verschafft das Urheberrecht dem Urheber den Wert seiner Leistung? Ist das Urheberrecht überhaupt in Lage, diesen oft postulierten Zweck zu erfüllen? Und was ist überhaupt die Leistung wert? 
  
-Der Erlass von Gesetzen verfolgt einen Zweck. Gesetze sind „Werkzeuge“ des Staates zur Organisation der Gesellschaft. Wer einen Nagel in ein Stück Holz schlagen will, kann das mit der bloßen Hand oder beispielsweise mit einem Stein versuchen. Als Werkzeug ist aber der Hammer besser geeignet. Für das Urheberrecht gilt Ähnliches, oder besser gesagt, sollte Ähnliches gelten. Arbeiten wir im Bereich des Urheberrechts zur Zeit mit der bloßen Hand, einem Stein oder ist es bereits der Hammer, also ein einfaches, aber äußerst effizientes Instrument, um den gewünschten Zweck zu erfüllen? Man muss die Frage stellen dürfen, ob das geltende Urheberrecht überhaupt geeignet ist, seine Aufgabe zu erfüllen, und wenn ja, wie gut erfüllt es diese? Tatsächlich wird jede Kritik mit Enteignung, Entrechtung der Autoren, [[verlage_urhwissg|Verlagsvernichtung]], Bildersturm, Verstoß gegen die Menschenrechte etc. verunglimpft.+//Der Erlass von Gesetzen verfolgt einen Zweck. Gesetze sind „Werkzeuge“ des Staates zur Organisation der Gesellschaft. Wer einen Nagel in ein Stück Holz schlagen will, kann das mit der bloßen Hand oder beispielsweise mit einem Stein versuchen. Als Werkzeug ist aber der Hammer besser geeignet. Für das Urheberrecht gilt Ähnliches, oder besser gesagt, sollte Ähnliches gelten. Arbeiten wir im Bereich des Urheberrechts zur Zeit mit der bloßen Hand, einem Stein oder ist es bereits der Hammer, also ein einfaches, aber äußerst effizientes Instrument, um den gewünschten Zweck zu erfüllen? Man muss die Frage stellen dürfen, ob das geltende Urheberrecht überhaupt geeignet ist, seine Aufgabe zu erfüllen, und wenn ja, wie gut erfüllt es diese? Tatsächlich wird jede Kritik mit Enteignung, Entrechtung der Autoren, [[verlage_urhwissg|Verlagsvernichtung]], Bildersturm, Verstoß gegen die Menschenrechte etc. verunglimpft.//
 ===== Einleitung ===== ===== Einleitung =====
  
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 Korrigierend wirkt das Recht in die von zwei Parteien vertraglich vereinbarte Preisfestsetzung nur bei außergewöhnlichen Abweichungen des Preises vom Marktüblichen. Gerecht oder richtig erscheint aus Sicht des Rechts der Marktpreis (von dem aber auch deutliche Abweichungen zulässig sind; daneben auch freigiebige Leistungen, also Vereinbarungen, denen kein rational kalkuliertes Geschäft zugrunde liegt). Korrigierend wirkt das Recht in die von zwei Parteien vertraglich vereinbarte Preisfestsetzung nur bei außergewöhnlichen Abweichungen des Preises vom Marktüblichen. Gerecht oder richtig erscheint aus Sicht des Rechts der Marktpreis (von dem aber auch deutliche Abweichungen zulässig sind; daneben auch freigiebige Leistungen, also Vereinbarungen, denen kein rational kalkuliertes Geschäft zugrunde liegt).
  
-Man mag hiergegen einwenden, dass es im Recht sehr wohl Regelungen zum Preis gibt, etwa die angemessene Vergütung im Urheberrecht oder Werkvertragsrecht. Damit ist im Kern aber nichts Anderes als die übliche Vergütung oder eben der gängige Marktpreis gemeint. Der gängige Marktpreis ist wiederum das Ergebnis eines Marktprozesses. Damit überlässt man aus rechtlicher Sicht die Bestimmung des gerechten Preises der Marktwirtschaft(Dass dieser Prozess nach verbreiteter Meinung nicht zwingend zu einem gerechten Preis führen muss, erkennt man etwa an Debatten über den Mindestlohn, die Höhe der Managergehälter, den Wohnungsmieten etc.), greift zugleich mit dem Urheberrecht in diesen Prozess ein.+Man mag hiergegen einwenden, dass es im Recht sehr wohl Regelungen zum Preis gibt, etwa die angemessene Vergütung im Urheberrecht oder Werkvertragsrecht. Damit ist im Kern aber nichts Anderes als die übliche Vergütung oder eben der gängige Marktpreis gemeint. Der gängige Marktpreis ist wiederum das Ergebnis eines Marktprozesses. Damit überlässt man aus rechtlicher Sicht die Bestimmung des gerechten Preises der Marktwirtschaft((Dass dieser Prozess nach verbreiteter Meinung nicht zwingend zu einem gerechten Preis führen muss, erkennt man etwa an Debatten über den Mindestlohn, die Höhe der Managergehälter, den Wohnungsmieten etc.)), greift aber zugleich mit dem Urheberrecht in diesen Prozess ein.
  
 ===== Preis und Wettbewerb ===== ===== Preis und Wettbewerb =====
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  unlauteren Methoden zustande kommen. Es muss auch unter Wettbewerbsbedingungen, also in einer Konkurrenzsituation zustande kommen.//  unlauteren Methoden zustande kommen. Es muss auch unter Wettbewerbsbedingungen, also in einer Konkurrenzsituation zustande kommen.//
  
-Das ist ein Kampf der Unternehmen um den Kunden, wobei sie sich in erster Linie der marktwirtschaftlichen Waffe gute Qualität zu einem günstigen Preis bedienen sollen. Verabreden mehrere Unternehmer untereinander beispielsweise bei einer Ausschreibung einen Mindestpreis, so hebeln sie nicht nur den Wettbewerb aus, sondern begehen nach der deutschen Rechtsprechung eine Straftat (Submissionsbetrug).((Die EU-Kommission oder die US-amerikanischen Wettbewerbsbehörden haben in den letzten Jahrzehnt mehrfach spektakulär hohe Strafen bei solchen Wettbewerbsverstößen (Preisabsprachen und andere Kartelle) ausgesprochen. Das Kaffeekartell soll beispielsweise laut Pressemeldungen aus dem Jahr 2009 dazu geführt haben, dass die Kunden mehrere Milliarden Euro mehr für Kaffee bezahlt haben, als es unter Wettbewerbsbedingungen der Fall gewesen wäre. Das Schienenkartell soll die Deutsche Bahn 500 Mio. Euro gekostet haben.)) Während bei den Kartellen oder Preisabsprachen mehrere Unternehmen eine Vereinbarung treffen müssen, bleibt dem Monopolisten dies erspart, denn er hat ja bereits ein gesetzliches Monopol.((Daher auch der Versuch, auf unterschiedliche Arten ein [[ exklusives Verwertungsrecht ]] zu begründen.))+Das ist ein Kampf der Unternehmen um den Kunden, wobei sie sich in erster Linie der marktwirtschaftlichen Waffe gute Qualität zu einem günstigen Preis bedienen sollen. Verabreden mehrere Unternehmer untereinander beispielsweise bei einer Ausschreibung einen Mindestpreis, so hebeln sie nicht nur den Wettbewerb aus, sondern begehen nach der deutschen Rechtsprechung eine Straftat (Submissionsbetrug).((Die EU-Kommission oder die US-amerikanischen Wettbewerbsbehörden haben in den letzten Jahrzehnt mehrfach spektakulär hohe Strafen bei solchen Wettbewerbsverstößen (Preisabsprachen und andere Kartelle) ausgesprochen. Das Kaffeekartell soll beispielsweise laut Pressemeldungen aus dem Jahr 2009 dazu geführt haben, dass die Kunden mehrere Milliarden Euro mehr für Kaffee bezahlt haben, als es unter Wettbewerbsbedingungen der Fall gewesen wäre. Das Schienenkartell soll die Deutsche Bahn 500 Mio. Euro gekostet haben.)) Während bei den Kartellen oder Preisabsprachen mehrere Unternehmen eine Vereinbarung treffen müssen, bleibt dem Inhaber von geistigem Eigentum dies erspart, denn er hat ja bereits ein gesetzliches Monopol.((Daher auch der Versuch, auf unterschiedliche Arten ein [[ exklusives Verwertungsrecht ]] zu begründen.))
  
 ===== Geistiges Eigentum ===== ===== Geistiges Eigentum =====
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 Man muss bei den Werken des Urheberrechts genauer unterscheiden: Geistige Leistungen, also das was ich denke, haben gesellschaftlich nie einen Wert, weil niemand die Gedanken eines anderen nachvollziehen oder gar erwerben kann. Ich kann aber von meinen geistigen Fähigkeiten Gebrauch machen und etwa einen Text schreiben oder eine Software entwickeln. Gedanken oder Ideen müssen erst geäußert werden, also zu einem von der Person getrennten Objekt werden. Der eigentliche Wertschöpfungsvorgang ist die geistige Leistung und deren Umsetzung in ein konkretes Werk. Das Werk als wahrnehmbares Objekt kann dann Gegenstand von Geschäften sein. Es müssen also die persönlichen Fähigkeiten und die Person von dem Arbeitsergebnis getrennt werden. Man muss bei den Werken des Urheberrechts genauer unterscheiden: Geistige Leistungen, also das was ich denke, haben gesellschaftlich nie einen Wert, weil niemand die Gedanken eines anderen nachvollziehen oder gar erwerben kann. Ich kann aber von meinen geistigen Fähigkeiten Gebrauch machen und etwa einen Text schreiben oder eine Software entwickeln. Gedanken oder Ideen müssen erst geäußert werden, also zu einem von der Person getrennten Objekt werden. Der eigentliche Wertschöpfungsvorgang ist die geistige Leistung und deren Umsetzung in ein konkretes Werk. Das Werk als wahrnehmbares Objekt kann dann Gegenstand von Geschäften sein. Es müssen also die persönlichen Fähigkeiten und die Person von dem Arbeitsergebnis getrennt werden.
  
-Das Arbeitsergebnis kann sich in einer Sache niederschlagen, die andere kopieren können. Kann sich in einer kopierbaren Sache niederschlagen heißt nicht, dass dies zwingend der Fall sein muss. Wenn wir eine Aufführung mit Tänzern oder Musikern sehen, bedeutete das nicht, dass andere dies kopieren können. Es nur ausnahmsweise andere geben, die eine Aufführung von Tänzern oder Musikern einigermaßen genau oder identisch kopieren können.+Das Arbeitsergebnis kann sich in einer Sache niederschlagen, die andere kopieren können. Kann sich in einer kopierbaren Sache niederschlagen heißt nicht, dass dies zwingend der Fall sein muss. Wenn wir eine Aufführung mit Tänzern oder Musikern sehen, bedeutete das nicht, dass andere dies kopieren können. Es wird nur ausnahmsweise andere geben, die eine Aufführung von Tänzern oder Musikern einigermaßen genau oder identisch kopieren können.
  
-In den Streitfällen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht es typischerweise um das Übernehmen, das Nachahmen oder das platte Kopieren des Ergebnisses einer Vorleistung. Welche Kriterien für das Urteil, etwas sei nachgeahmt, gelten sollen, lässt sich abstrakt kaum bestimmen. Das liegt unter anderem daran, dass man zur Bestimmung des sogenannten Immaterialguts die Form von der Materie trennen muss, um dann einen Vergleich zwischen dem an sich nicht wahrnehmbaren „Geistigen“ und dem angeblich Nachgeahmten vorzunehmen.+In den Streitfällen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht geht es typischerweise um das Übernehmen, das Nachahmen oder das platte Kopieren des Ergebnisses einer Vorleistung. Welche Kriterien für das Urteil, etwas sei nachgeahmt, gelten sollen, lässt sich abstrakt kaum bestimmen. Das liegt unter anderem daran, dass man zur Bestimmung des sogenannten [[Immaterialgut|Immaterialguts]] die Form von der Materie trennen muss, um dann einen Vergleich zwischen dem an sich nicht wahrnehmbaren „Geistigen“ und dem angeblich Nachgeahmten vorzunehmen.
  
 ==== Besondere Kosten der Entwicklung ==== ==== Besondere Kosten der Entwicklung ====

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