Benutzer-Werkzeuge

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
oekonomie:uploadfilter [2019/04/04 14:36] – [Lizenzerteilung vom Unberechtigten?] eckhardoekonomie:uploadfilter [2019/10/02 11:23] – [Stärkung der Position der Marktführer] eckhard
Zeile 60: Zeile 60:
   * In der Regel haben die Verwertungsgesellschaften keine Online-Wahrnehmungsrechte für die unterschiedlichen Produkte, teilweise fehlen entsprechende Verwertungsgesellschaften vollständig. Da das Urheberrecht als Kulturunterbindungsgesetz konzipiert ist und für jede sogenannte Nutzung (öffentliche Zugänglichmachung) eine Befreiung von dem Verbot notwendig ist, wenn man rechtmäßig handeln will, besteht also das von vielen monierte Problem: Wo kann man die Befreiung von dem Verbot rechtssicher erhalten, denn wenn man keine wirksame Befreiung hat, gilt das Verbot.    * In der Regel haben die Verwertungsgesellschaften keine Online-Wahrnehmungsrechte für die unterschiedlichen Produkte, teilweise fehlen entsprechende Verwertungsgesellschaften vollständig. Da das Urheberrecht als Kulturunterbindungsgesetz konzipiert ist und für jede sogenannte Nutzung (öffentliche Zugänglichmachung) eine Befreiung von dem Verbot notwendig ist, wenn man rechtmäßig handeln will, besteht also das von vielen monierte Problem: Wo kann man die Befreiung von dem Verbot rechtssicher erhalten, denn wenn man keine wirksame Befreiung hat, gilt das Verbot. 
   * Wenn Videomaterial einbezogen wird, dürfte es den //Granden// in den Verwertungsgesellschaften möglicherweise auch nicht sonderlich zusagen, wenn sie einen ganz erheblichen Teil der Einnahmen an YouTube-Stars ausschütten müssten.    Ein Herr Gronkh erreicht mit einem einzelnen Video vielleicht nicht so viele Zuschauer wie der neueste Film aus einem großen Filmstudio. Aber er produziert drei oder vier Filme tagtäglich, nicht einen, zwei oder drei im Jahr. Seine Einnahmen müssten die der großen Verlage bei weitem übersteigen. Allerdings erteilt er unmittelbar eine Lizenz, so dass sich die Frage stellt, ob parallel dazu Pauschalabgaben an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden sollen. Oder sollen die Abgaben an die Verwertungsgesellschaften nur für rechtswidrige Uploads gezahlt werden, die eigentlich gefiltert werden sollen?    * Wenn Videomaterial einbezogen wird, dürfte es den //Granden// in den Verwertungsgesellschaften möglicherweise auch nicht sonderlich zusagen, wenn sie einen ganz erheblichen Teil der Einnahmen an YouTube-Stars ausschütten müssten.    Ein Herr Gronkh erreicht mit einem einzelnen Video vielleicht nicht so viele Zuschauer wie der neueste Film aus einem großen Filmstudio. Aber er produziert drei oder vier Filme tagtäglich, nicht einen, zwei oder drei im Jahr. Seine Einnahmen müssten die der großen Verlage bei weitem übersteigen. Allerdings erteilt er unmittelbar eine Lizenz, so dass sich die Frage stellt, ob parallel dazu Pauschalabgaben an die Verwertungsgesellschaften gezahlt werden sollen. Oder sollen die Abgaben an die Verwertungsgesellschaften nur für rechtswidrige Uploads gezahlt werden, die eigentlich gefiltert werden sollen? 
-  * Es dürfte schließlich interessant werden, mit welchen Verteilungsschlüsseltricks die aktuellen Befürworter der Reform, die in den Gremien der Verwertungsgesellschaften sitzen, sich doch den Großteil des Einnahmen von YouTube etc. sichern werden. Der Großteil müsste nämlich an andere ausgeschüttet werden. Heutzutage überlässt YouTube offenbar den Hauptteil der  Erlöse den Rechtsinhabern der Musik, wenn einige Takte Musik in einem Video zu hören sind. Spätestens mit der Lizenzerteilung von den (teilweise unberechtigten) Verwertungsgesellschaften müsste der Großteil der Erlöse aber an die Videoproduzenten, Textschreiber, Hobbyknipser etc. fließen. Wenn einige Takte Musik im Hintergrund eines Videos zu hören sind, dürfte die die GEMA von den Erlösen des Videos vielleicht 0,5 % verlangen.   +  * Es dürfte schließlich interessant werden, mit welchen Verteilungsschlüsseltricks die aktuellen Befürworter der Reform, die in den Gremien der Verwertungsgesellschaften sitzen, sich doch den Großteil des Einnahmen von YouTube etc. sichern werden. Der Großteil müsste nämlich an andere ausgeschüttet werden. Heutzutage überlässt YouTube offenbar den Hauptteil der  Erlöse den Rechtsinhabern der Musik, wenn einige Takte Musik in einem Video zu hören sind. Spätestens mit der Lizenzerteilung von den (teilweise unberechtigten) Verwertungsgesellschaften müsste der Großteil der Erlöse aber an die Videoproduzenten, Textschreiber, Hobbyknipser etc. fließen. Wenn einige Takte Musik im Hintergrund eines Videos zu hören sind, dürfte die die GEMA von den Erlösen des Videos vielleicht 0,5 % verlangen (und nicht 100 %, wie es die derzeit übliche Praxis ist).   
  
 Die gesamte Konzeption ist also unausgegoren, denn derzeit ist nicht ersichtlich, wie sie überhaupt praktikabel durchgeführt werden soll. Wenn keine wirksame Befreiung vorliegt, gilt das Verbot.  Die gesamte Konzeption ist also unausgegoren, denn derzeit ist nicht ersichtlich, wie sie überhaupt praktikabel durchgeführt werden soll. Wenn keine wirksame Befreiung vorliegt, gilt das Verbot. 
Zeile 71: Zeile 71:
 ===== Stärkung der Position der Marktführer ===== ===== Stärkung der Position der Marktführer =====
  
-Der Entwurf wird die Position der großen Plattformen stärken, die derzeit nur schwer angreifbar ist. Im Software- und  Internetbereich hat man es mit steigenden Skalenerträgen zu tun. Mehr Nutzer -- egal ob Konsumenten, Uploader oder Werbetreibende -- verursachen nur geringe Mehrkosten. Eine Verzehnfachung der Nutzerzahlen wird nicht zu zu einer Verzehnfachung der Kosten führen, da der Großteil der Kosten Fixkosten für die Entwicklung der Software sind. Das führt dazu, dass die Kosten je Nutzer bei den großen Plattformen deutlich geringer sind als bei den kleinen Plattformen. +Der Entwurf wird die Position der großen Plattformen weiter stärken, die derzeit nur schwer angreifbar ist. Im Software- und  Internetbereich hat man es mit steigenden Skalenerträgen zu tun. Mehr Nutzer -- egal ob Konsumenten, Uploader oder Werbetreibende -- verursachen nur geringe Mehrkosten. Eine Verzehnfachung der Nutzerzahlen wird nicht zu zu einer Verzehnfachung der Kosten führen, da der Großteil der Kosten Fixkosten für die Entwicklung der Software sind. Das führt dazu, dass die Kosten je Nutzer bei den großen Plattformen deutlich geringer sind als bei den kleinen Plattformen. 
  
 Die kleinen Plattformen haben nur Nischenchancen, weil durch Netzwerkeffekte die großen Plattformen für nahezu alle Nutzer interessanter sind. Durch die Uploadfilter werden  den kleinen Plattformen und den Neueinsteigern hohe zusätzliche Kosten aufgebürdet. Während bisher der Markteintritt theoretisch vergleichsweise günstig ist, neben der mietbaren Hardware ist geeignete Software dank OpenSource-Projekten verfügbar, ist bislang keine geeignete Filtertechnik a) überhaupt verfügbar und was vorhanden ist, ist b) in den Händen der Großen. Die kleinen Plattformen haben nur Nischenchancen, weil durch Netzwerkeffekte die großen Plattformen für nahezu alle Nutzer interessanter sind. Durch die Uploadfilter werden  den kleinen Plattformen und den Neueinsteigern hohe zusätzliche Kosten aufgebürdet. Während bisher der Markteintritt theoretisch vergleichsweise günstig ist, neben der mietbaren Hardware ist geeignete Software dank OpenSource-Projekten verfügbar, ist bislang keine geeignete Filtertechnik a) überhaupt verfügbar und was vorhanden ist, ist b) in den Händen der Großen.

Diese Web­site be­nutzt Cookies. Durch die Nutz­ung der Web­site er­klären Sie sich mit der Speich­er­ung von Cookies auf Ihrem Com­puter ein­ver­standen. Außer­dem be­stät­igen Sie, dass Sie unsere Daten­schutz­richt­linie ge­lesen und ver­standen haben. Wenn Sie damit nicht ein­ver­standen sind, ver­lassen Sie bitte die Web­site.

Mehr Info