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- Andernfalls könnten Dritte die Wertschöpfung unentgeltlich zur eigenen Gewinnerzielung ausnutzen, ohne dass sie einen eigenen Beitrag zu der Leistung des Rechtsinhabers erbracht hätten. | - Andernfalls könnten Dritte die Wertschöpfung unentgeltlich zur eigenen Gewinnerzielung ausnutzen, ohne dass sie einen eigenen Beitrag zu der Leistung des Rechtsinhabers erbracht hätten. | ||
- | Damit kann man aber allenfalls das Rechtsinstitut erklären, aber nicht, wieso es eine gute Lösung sein soll, wieso ein Patent eine maximale Laufzeit von 20 Jahren hat, während das Urheberrecht über 100 Jahre dauern kann, wieso wissenschaftliche Theorien kein Exklusivrecht begründen, manche Bedienungsanleitungen hingegen unter das geistige Eigentum fallen, andere hingegen nicht.((Vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.05.2015, Az.: 11 U 18/ | + | Damit kann man allenfalls das Rechtsinstitut erklären, aber nicht, wieso es eine gute Lösung sein soll, wieso ein Patent eine maximale Laufzeit von 20 Jahren hat, während das Urheberrecht über 100 Jahre dauern kann, wieso wissenschaftliche Theorien kein Exklusivrecht begründen, manche Bedienungsanleitungen hingegen unter das geistige Eigentum fallen, andere hingegen nicht.((Vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 26.05.2015, Az.: 11 U 18/ |