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geschichte:zensur [2018/07/19 13:44] – [2.4.3 Deutscher Buchhandel] eckhardgeschichte:zensur [2018/07/19 13:47] – [2.4.3 Deutscher Buchhandel] eckhard
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-<figcaption class="caption-text">Der bay. Katalog der verbotenen Bücher war 1770 nur wenige Seiten lang</figcaption></figure> +<figcaption class="caption-text">Der Katalog von 1770 umfasste nur einige Seiten.</figcaption></figure> 
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 In Österreich oder in Bayern nahm die Zensur teils auch drastische Ausmaße an. Während beispielsweise Kant in Preußen nur gerügt wurde,((1798 hat Kant in seinem letzten von ihm selbst herausgegebenen Werk, Der Streit der Facultäten, einen Streit mit der Zensurbehörde veröffentlicht. Es ging um das berüchtigte Wöllnersche Religionsedikt von 1788 sowie »ein die Schriftstellerei überhaupt sehr einschränkendes, mithin jenes [Religionsedikt] schärfendes Censuredict«. 1794 wurde Kant abgemahnt, da »seine Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht« werde. Er möge sich dergleichen nicht mehr zu Schulden kommen lassen, widrigenfalls er sich »bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen« habe. Kant erklärte daraufhin, dass er sich »fernerhin aller öffentlichen Vorträge die Religion betreffend, es sei die natürliche oder geoffenbarte, sowohl in Vorlesungen als Schriften gänzlich enthalten werde« (Kant S.~5 f., 10). Diese Erklärung hinderte ihn aber nicht daran, sich im gleichen Werk ausführlich mit der Religion auseinanderzusetzen, was angesichts den damals an den Universitäten üblichen vier Fakultäten nicht ausbleiben konnte.)) hatte Bayern sich nach der französischen Revolution die religiöse und politische Volksverdummung auf die Fahnen geschrieben: »Die Kataloge verfolgen alles, was Fortschritt, Freiheit, Aufklärung heißt; auf staatlichem, bürgerlichem, geschichtlichem, kirchlichem, religiösem, philosophischem, sittlichem, kurz jedem Gebiete.«((Goldfriedrich S.~382, der die bayerischen Maßnahmen als »Vertilgungskrieg« bezeichnet; Goldfriedrich S.~370.)) In dem Katalog der verbotenen Schriften stand alles, was die nicht-katholische Religion oder etwa Frankreich zum Gegenstand hatte, als da wären neben den sowieso im Index Librorum Prohibitorum verzeichneten Büchern: zahllose Berichte zur französischen oder amerikanischen Revolution, Staatslehrbücher, Bücher zur Moral oder Logik, alles von Kant, alles von Erasmus von Rotterdam, alles von Friedrich dem Großen, alles von Kotzebue, alles von Kleist((nicht Heinrich v. Kleist)), alles von Knigge, alles von Abbé Sieyes, alles von Lessing und Werke von Schelling, Herder, Platon, Fichte, Schiller, Wieland, die Berliner Monatsschrift, die Allgemeine Deutsche Bibliothek((Die Allgemeine Deutschen Bibliothek war eine Sammlung von Rezensionen, herausgegeben von der Berliner Nicolaischen Buchhandlung, die von 1765 bis 1806 in über 130 Bänden, diese in der Regel über 500 Seiten stark, erschienen ist.)), bis hin zu Homers Ilias und Goethes Leiden des jungen Werther. 1797 war in Bayern alles verboten, was zum eigenständigen Denken anregte.((Goldfriedrich S.~382--387.)) 1799 – mit dem neuen Kurfürsten Maximilian IV. Joseph – trat dann wieder eine gewisse Lockerung ein.  In Österreich oder in Bayern nahm die Zensur teils auch drastische Ausmaße an. Während beispielsweise Kant in Preußen nur gerügt wurde,((1798 hat Kant in seinem letzten von ihm selbst herausgegebenen Werk, Der Streit der Facultäten, einen Streit mit der Zensurbehörde veröffentlicht. Es ging um das berüchtigte Wöllnersche Religionsedikt von 1788 sowie »ein die Schriftstellerei überhaupt sehr einschränkendes, mithin jenes [Religionsedikt] schärfendes Censuredict«. 1794 wurde Kant abgemahnt, da »seine Philosophie zu Entstellung und Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christenthums mißbraucht« werde. Er möge sich dergleichen nicht mehr zu Schulden kommen lassen, widrigenfalls er sich »bei fortgesetzter Renitenz unfehlbar unangenehmer Verfügungen zu gewärtigen« habe. Kant erklärte daraufhin, dass er sich »fernerhin aller öffentlichen Vorträge die Religion betreffend, es sei die natürliche oder geoffenbarte, sowohl in Vorlesungen als Schriften gänzlich enthalten werde« (Kant S.~5 f., 10). Diese Erklärung hinderte ihn aber nicht daran, sich im gleichen Werk ausführlich mit der Religion auseinanderzusetzen, was angesichts den damals an den Universitäten üblichen vier Fakultäten nicht ausbleiben konnte.)) hatte Bayern sich nach der französischen Revolution die religiöse und politische Volksverdummung auf die Fahnen geschrieben: »Die Kataloge verfolgen alles, was Fortschritt, Freiheit, Aufklärung heißt; auf staatlichem, bürgerlichem, geschichtlichem, kirchlichem, religiösem, philosophischem, sittlichem, kurz jedem Gebiete.«((Goldfriedrich S.~382, der die bayerischen Maßnahmen als »Vertilgungskrieg« bezeichnet; Goldfriedrich S.~370.)) In dem Katalog der verbotenen Schriften stand alles, was die nicht-katholische Religion oder etwa Frankreich zum Gegenstand hatte, als da wären neben den sowieso im Index Librorum Prohibitorum verzeichneten Büchern: zahllose Berichte zur französischen oder amerikanischen Revolution, Staatslehrbücher, Bücher zur Moral oder Logik, alles von Kant, alles von Erasmus von Rotterdam, alles von Friedrich dem Großen, alles von Kotzebue, alles von Kleist((nicht Heinrich v. Kleist)), alles von Knigge, alles von Abbé Sieyes, alles von Lessing und Werke von Schelling, Herder, Platon, Fichte, Schiller, Wieland, die Berliner Monatsschrift, die Allgemeine Deutsche Bibliothek((Die Allgemeine Deutschen Bibliothek war eine Sammlung von Rezensionen, herausgegeben von der Berliner Nicolaischen Buchhandlung, die von 1765 bis 1806 in über 130 Bänden, diese in der Regel über 500 Seiten stark, erschienen ist.)), bis hin zu Homers Ilias und Goethes Leiden des jungen Werther. 1797 war in Bayern alles verboten, was zum eigenständigen Denken anregte.((Goldfriedrich S.~382--387.)) 1799 – mit dem neuen Kurfürsten Maximilian IV. Joseph – trat dann wieder eine gewisse Lockerung ein. 

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