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geschichte:england:usa [2018/06/01 12:44] – [3 England − das Handelsgut] eckhardgeschichte:england:usa [2018/06/01 12:45] – [3.4 Fortschreibung in den Vereinigten Staaten] eckhard
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 Über lange Zeit wurde der sogenannten //Sweat-of-the-Brow-Doktrin// (Genesis 3, 19 -- im Schweiße deines Angesichts) gefolgt, nach der einem Leistungsschutzrecht vergleichbar die reine Fleißarbeit und Sorgfalt bei der Schaffung bereits hinreichend für ein Ausschließlichkeitsrecht war. Originalität, in Abgrenzung zu bloßen Fakten, wurde vom Supreme Court erst 1991 als unabdingbare Voraussetzung für das Recht ausdrücklich genannt.((US Supreme Court, Feist Publications, Inc., v. Rural Telephone Service Co., 499 U.S. 340, 351: »The key to resolving the tension lies in understanding why facts are not copyrightable. The sine qua non of copyright is originality. To qualify for copyright protection, a work must be original to the author.«)) Über lange Zeit wurde der sogenannten //Sweat-of-the-Brow-Doktrin// (Genesis 3, 19 -- im Schweiße deines Angesichts) gefolgt, nach der einem Leistungsschutzrecht vergleichbar die reine Fleißarbeit und Sorgfalt bei der Schaffung bereits hinreichend für ein Ausschließlichkeitsrecht war. Originalität, in Abgrenzung zu bloßen Fakten, wurde vom Supreme Court erst 1991 als unabdingbare Voraussetzung für das Recht ausdrücklich genannt.((US Supreme Court, Feist Publications, Inc., v. Rural Telephone Service Co., 499 U.S. 340, 351: »The key to resolving the tension lies in understanding why facts are not copyrightable. The sine qua non of copyright is originality. To qualify for copyright protection, a work must be original to the author.«))
  
-Die Entscheidung Folsom v. Marsh (1841)((Folsom v. Marsh, 2 Story S. 100, 9 F.Cas. 342, 346 (C.C. D. Mass. 1841).)) wurde die Grundlage für die Begrenzung der Exklusivität durch die Möglichkeit des Fair use.((So der etwa US Supreme Court, Aka Skyywalker, et al. v. Cuff-Rose Music, 510 U.S. 569 Campbell (1994).)) § 107 des amerikanischen Copyright Act of 1976 (17 U.S.C. § 107) bezeichnet Fair use als eine von mehreren Limitations on exclusive rights. +Die Entscheidung Folsom v. Marsh (1841)((Folsom v. Marsh, 2 Story S. 100, 9 F.Cas. 342, 346 (C.C. D. Mass. 1841).)) wurde die Grundlage für die Begrenzung der Exklusivität durch die Möglichkeit des Fair use.((So der etwa US Supreme Court, Aka Skyywalker, et al. v. Cuff-Rose Music, 510 U.S. 569 Campbell (1994).)) § 107 des amerikanischen Copyright Act of 1976 (17 U.S.C. § 107) bezeichnet Fair use als eine von mehreren //Limitations on exclusive rights.// 
  
 In dem Streit, der zu dem Urteil in 1841 führte,  ging es um einen Auszug aus einer zwölfbändigen Ausgabe der Schriften des 1799 verstorbenen George Washington. Die Verleger dieser Ausgabe klagten gegen andere Verleger, die eine zweibändige Ausgabe über das Leben Washingtons herausgebracht hatten. Mehr als 300 Seiten des Werks //The Life of Washington in the Form of an Autobiography// mit insgesamt rund 800 Seiten Text (ohne Verzeichnisse) waren wörtliche Übernahmen des erstgenannten Werks (an sich Texte von George Washington). Das Gericht führte aus, ein angemessener und in gutem Glauben verfasster Auszug (»fair and bona fide abridgment«) wäre nicht als Piraterie einzustufen. In diesem Rahmen käme es neben dem Ausmaß der Übernahmen insbesondere darauf an, in welchem Umfang das eine Werk dem anderen den Absatz streitig machen könnte:  In dem Streit, der zu dem Urteil in 1841 führte,  ging es um einen Auszug aus einer zwölfbändigen Ausgabe der Schriften des 1799 verstorbenen George Washington. Die Verleger dieser Ausgabe klagten gegen andere Verleger, die eine zweibändige Ausgabe über das Leben Washingtons herausgebracht hatten. Mehr als 300 Seiten des Werks //The Life of Washington in the Form of an Autobiography// mit insgesamt rund 800 Seiten Text (ohne Verzeichnisse) waren wörtliche Übernahmen des erstgenannten Werks (an sich Texte von George Washington). Das Gericht führte aus, ein angemessener und in gutem Glauben verfasster Auszug (»fair and bona fide abridgment«) wäre nicht als Piraterie einzustufen. In diesem Rahmen käme es neben dem Ausmaß der Übernahmen insbesondere darauf an, in welchem Umfang das eine Werk dem anderen den Absatz streitig machen könnte: 

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