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3 England − das Handelsgut

3.3 Statute of Anne

1707 entstand durch den Zusammenschluss Englands mit Schottland Großbritannien. Jedoch ist es, wie die weitere Entwicklung bis 1774 zeigt, gerechtfertigt, weiterhin von den englischen oder Londoner Verlegern als einer besonderen Gruppe zu sprechen, da diese den Buchhandel, Produktion und Distribution, kontrollierten und die rechtliche Entwicklung beeinflussten.

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Die Gilde spielte für die weitere rechtliche Entwicklung als Organisation keine entscheidende Rolle mehr, auch wenn sie weiterhin aufgrund alter Patente Exklusivrechte verwaltete. Der English stock lebte weiter und lieferte den Gildenmitgliedern regelmäßig gewisse Einnahmen1) Auch andere Privilegien aus dem 16. Jahrhundert galten noch im 18. Jahrhundert. Das exklusive Recht an der erfolgreichen englischsprachigen King James Bible (1611) gilt bis heute. Bei Strahan wurden 1770 allein vier Druckpressen für das law patent printing genutzt. Kincaid hatte von 1757–1798 das Patent für schottische Bibeln, während Strahan das für englische innehatte2) Die Privilegien an den Werken des English stock blieben zwar noch erhalten, wurden jedoch auf immer mehr Köpfe verteilt. 1779 wurde das Privileg für Almanache – letzter wertvoller Bestandteil des English stock – aufgehoben. Als allerdings Thomas Carnan, der das Privileg zu Fall gebracht hatte, 1788 starb, erwarb die Gilde als Verwalterin des English stock alle Anteile Carnans, so dass um 1800 der English stock wiederum als Alleinanbieter über eine halbe Million Kalender verkaufte.3)

3.3.1 April 1710 in Kraft

1710 trat das Statute of Anne – An Act for the Encouragement of Learning, by vesting the Copies of Printed Books in the Authors or purchasers of such Copies, during the Times therein mentioned – in Kraft. Der Gesetzestext des Copyright Act 1709 wurde dem House of Commons am 11. Januar 1710 vorgelegt und trat im April 1710 in Kraft.

Die Jahresangabe 1709 etwa im kurzen Titel „Copyright Act 1709 8 Anne c.21“ bezieht sich auf den Zeitpunkt der Gesetzesinitiative 4), nicht auf das Inkrafttreten. Das Gesetz war, auch wenn das vielfach behauptet wird, nicht das erste Copyrightgesetz. Jedoch waren die früheren englischen Regelungen eher von der Zensur, denn von einer Definition der Eigentumsrechte motiviert5), weil die Ausgestaltung des nur gildenintern gültigen Rechts innerhalb der Gilde stattfand.

Nach der Präambel war der Zweck »the Encouragement of Learning«, also die Förderung der Bildung. Dieser sollte verwirklicht werden, indem das Druckrecht (right to copy) den jeweiligen Autoren oder den Erwerbern dieses Rechts für die im Gesetz bestimmte Zeit eingeräumt wurde. Durch das Statute of Anne wurde die Gilde geschwächt, da das ausschließliche Recht zum Druck endgültig aufgehoben blieb und Druckrechte an einzelnen Werken auch außerhalb der Gilde gehandelt werden konnten.

3.3.2 Law on Monopolies

Eine Parallele zur Regelung findet sich in der Geschichte des als Vorbild dienenden englischen Statute of Monopolies aus dem Jahr 1623.6) In dieser Zeit lag die Parallele auf der Hand wie etwa Addisions Beitrag in The Tatler (1709) zeigt, der die Autoren direkt mit den Erfindern verglich. Baron James Eyre brachte dies auch in Donaldson v. Becket (1774) zum Ausdruck: Ein Buch und eine mechanische Erfindungen weisen die gleiche intellektuelle Substanz auf. Ein literarisches Werk sei deshalb wie mechanische Erfindungen zu behandeln.

In England nutzte die Krone die Möglichkeit, durch den Verkauf von Privilegien Einnahmen zu erhalten, da sie hierfür keine Bewilligung des Parlaments benötigte. Die Krone ließ sich sozusagen einen Teil der zukünftigen Gewinne, die der Privilegierte durch die exklusiven Rechte würde erwirtschaften können, im Voraus auszahlen. Die »Monopole steigerten sich unter ihrer [Königin Elisabeth I.] Regierung zu einer erdrückenden Höhe« und waren regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen mit dem Parlament.7)

Gegenstand der Monopole waren teilweise einfache Dinge wie Salz (der Salzpreis soll sich nach Einführung des Patents verzehnfacht haben), Kohle, Stahl, Blei, Eisen, Zinn, Schwefel, Pulver, Öl, Glas, Papier, Tranöl, Gewebesäume, Essig, Branntwein, Bürsten, Stärke, Töpfe, getrocknete Heringe oder Spielkarten. Queen Elisabeth hat einem ihrer Schuldner ein Ausschließlichkeitsrecht verschafft, damit dieser ausreichend Einnahmen erwirtschaften konnte, um seine Schulden auszugleichen8) Elisabeth wich einem Parlamentsbeschluss zur Aufhebung dieser Ausschließlichkeitsrechte aus, indem sie die belastendsten Exklusivrechte beseitigte. Ihr Nachfolger, James (Jakob) I., erteilte wiederum Privilegien mit den kritisierten monopolisierenden Wirkungen, vermied jedoch den Streit mit dem Parlament nicht. Er musste nach langen Kämpfen schließlich 1623 das Statute of Monopolies mit Wirkung ab dem 25. Mai 1624 in Kraft setzen, mit dem alle Sonderrechte zum alleinigen Verkauf, Kauf, zur alleinigen Herstellung, Erbringung oder Nutzung von irgend etwas für rechtswidrig erklärt wurden.9) Nicht erfasst waren die Verkehrs- und Handelsmonopole.

Rolle des Common Law

Im Law on Monopolies, wie es oft bezeichnet wird, wurde zugleich bestimmt, dass die bereits nach dem Common Law als rechtmäßig anerkannten Erfindungspatente wirksam bleiben sollten. Insoweit ist die besondere Rolle des Common Law in England zu berücksichtigen, das als eine Begrenzung der königlichen Machtbefugnisse angesehen wurde. Schon Henry de Bracton (ca. 1210–1268), der nach Ranulf de Glanvill (gestorben ca. 1190) im 13. Jahrhundert das Prozedere vor den königlichen Gerichten festhielt, soll gesagt haben, dass Gesetze das seien, was dem Fürsten beliebe, während nach englischem Recht auch der König dem Volksrecht (Common Law) unterworfen sei.10) England ist das Mutterland des Common Law, das neben dem Richterrecht auch das Gewohnheitsrecht kennt. Als Vater des Common Law wird Glanvill, ein Kronbeamter von Henry II, genannt, der vermutlich zwischen 1187 und 1189 die Grundlage des Common Law entwickelte. In der Absicht, eine systematische Darstellung des englischen Rechts zu verfassen, sammelten Glanvill und später Bracton (1250) die verschiedenen Writs, die den Zugang zu den Westminster-Gerichten des Königs eröffneten.

Diese Sammlungen wurden die Grundlage des Rechts. Nach Common Law mussten die Ausschließlichkeitsrechte für die Allgemeinheit nützlich sein. Das war nach den Gerichtsentscheidungen dann der Fall, wenn jemand ein Gewerbe neu erfunden oder zumindest erstmals nach England eingeführt hatte, denn dann würde das Ausschließlichkeitsrecht einem anderen nichts nehmen.11) Edward Coke schrieb 1628 in Institutes of Laws of England, dass Ausschließlichkeitsrechte Beschränkungen der Freiheiten seien, die die Betroffenen zuvor hatten (»are sought to be restrained of any freedome, or liberty that they had before, or hindered in their lawful trade.«)12) In dem Gesetz von 1623 wurde bestimmt, dass die allgemeine Aufhebung der Monopole Erfindungspatente nicht erfasse, wenn die Recht kürzer als vierzehn Jahre dauerte, das Ausschließlichkeitsrecht sich auf die neue Erfindung bezog und den wahren ersten Erfinder – bei Schriften wäre das der Autor – bedachte. Im Statute of Monopolies, Westminster (1624), findet sich die Bestimmung, dass ein Patent nur an den wahren und ersten Erfinder erteilt werden soll (»to the true and first inventer and inventors of such manufactures«).13) Die Begrenzung auf vierzehn Jahre orientierte sich an der damals üblichen Lehrzeit von sieben Jahren.14) Der Erfinder wurde wie ein Lehrherr der Nation behandelt. Innerhalb der Lehrzeit sollte der Lehrling die Fertigkeit lernen und ab dann frei nutzen dürfen.15)

Das Verlagsgeschäft (und Waffen) wurden alsbald neben den Erfindungen ausdrücklich von der Anwendung der Statute of Monopolies ausgenommen, so dass das Statute keinen Einfluss auf den Buchhandel hatte: die Company of Stationers behielt ihr Ausschließlichkeitsrecht.16) Patente und Copyright – die zukünftige Richtung war bereits 1623 vorgezeichnet.

Folgen

North sieht in der Aufhebung der Monopole und der Schaffung effizienter Property Rights – das moderne Patentrecht mit der Belohnung von Innovationen – eine zentrale Ursache dafür, dass England im siebzehnten Jahrhundert keine malthusianische Krise durchmachte. Die rechtliche Gestaltung habe technischen Fortschritt mit einer Erhöhung der Produktion je Kopf induziert. Hätten die Tudors sich weiterhin durch die Erteilung von Ausschließlichkeitsrechten und Privilegien Einkünfte erwirtschaften können, wäre die wirtschaftliche Entwicklung ähnlich schlecht verlaufen wie in Frankreich und Spanien.17)

Die Argumentation wird kaum von den Fakten getragen, insbesondere weil England nicht, zumindest nicht in den kommenden anderthalb Jahrhunderten, durch die inländische gewerbliche Produktion reich wurde, sondern durch den Außenhandel und die Kolonien. Allein eine funktionierende Binnenwirtschaft genügte nicht. Dort schränkte der verminderte ökonomische Wettbewerb die technische Entwicklung ein, womit das Wachstumspotential der vormodernen Wirtschaft verringert wurde und eine steigende Bevölkerungszahl zwangsläufig zu einer Unterversorgung führte.18)

Bei Licht betrachtet ist die Argumentation schief und wenig überzeugend, denn nicht das moderne Patentrecht begründete den Unterschied, sondern – wenn überhaupt – die Abschaffung der Ausschließlichkeitsrechte in anderen Bereichen.

Das Statute of Monopolies schuf kein neuartiges Rechtsinstitut, sondern war eine Reaktion auf eine Vielzahl von Monopolen, die nach dem Gesetz nur noch unter bestimmten Bedingungen gewährt werden sollten. Es ist das Überbleibsel, der nach den Gerichtsentscheidungen gerechtfertigte Rest der möglichen Anlässe, ein Ausschließlichkeitsrecht zu erteilen. Das nur angeblich moderne Patentrecht gab es in Form von Erfindungs- und Einführungsprivilegien auch im stark rückständigen Deutschland (oder in Frankreich und Venedig). Ebensowenig begründete die als venezianisches Patentgesetz bezeichnete Regelung aus dem Jahr 1474 ein neues Rechtsinstitut, sondern bestätigte nur die bereits geübte Praxis in Venedig.19)

Man muss unterscheiden zwischen der Abschaffung der Fesseln für die Wirtschaft und der Frage, welche Form der Ausschließlichkeitsrechte tatsächlich die besten Ergebnisse zeitigt. Der Wettbewerb unter den Verlegern lebte jedenfalls mit Inkrafttreten des Statute of Anne nicht auf, und genausowenig gewann der Buchhandel an Dynamik.

Im Copyright haben wir einen ähnlichen Befund. Das von der Gilde entwickelte Rechtsinstitut wurde zum Gegenstand des Statute of Anne, jedoch im Hinblick auf den ersten Inhaber und die Dauer des Rechtes modifiziert. Das Recht des Autors blieb neben den Büchern ein weiteres Handelsgut der Verleger. Die Autoren wurden eher beiläufig erwähnt und vermengten sich im Gesetzestext alsbald mit einem abstrakten Inhaber des right to copy.

Anstelle der Autoren standen die Probleme des Monopols, hohe Preise und schlechte Qualität der Drucke auf der einen Seite und Nachdrucke auf der anderen Seite, im Zentrum der Diskussion. Das Gesetz sah Mittel gegen die absehbaren nachteiligen Folgen die Möglichkeit vor, dass jedermann eine Beschwerde über zu hohe Preise führen konnte, wobei der Grund für die hohen Preise – so ist zu vermuten – in der Erfahrung mit den Exklusivrechten gesehen wurde. Die zur Entscheidung berufenen Stellen waren theoretisch befugt, unangemessene Preise auf eine gerechte und angemessene Höhe zu begrenzen. Dass von der Preiskontrolle tatsächlich Gebrauch gemacht wurde, ist nicht bekannt. Die Möglichkeit der Preiskontrolle wurde 1739 auch wieder aufgehoben.20)

Es lässt sich nicht klären, wieso den Autoren überhaupt Rechte zugestanden wurden. Schriftlich dokumentierte Diskussionen um die Autorenrechte lassen sich kaum finden. Es werden viele Aspekte diskutiert, die den Ausschlag dafür gegeben haben sollen, den Autoren Rechte einzuräumen. Möglicherweise waren die Parlamentarier nur das ständige Trommelfeuer der einflussreichen Verleger leid.21) St Clair22) verweist auf Locke, dem die stärker werdende Partei der Whigs nahestand. Feather23) auf Defoe, und zahlreiche unterschiedliche Interessen, die von der Wiedereinführung der Vorzensur über die Interessen der Buchhändler bis hin zur endgültigen Aufhebung der Ausschließlichkeitsrechte reichten. So wurde im Gesetzgebungsverfahren in der Präambel die Formulierung gestrichen, dass die Werke das zweifelsfreie Eigentum der Autoren sei (»[…] in whom [authors] ye undoubted Property of such Books and Writings as the product of their learning and labour remains […]«).24) Rose25) nennt neben Defoe, der noch weitere Artikel zu dem Thema verfasst hatte: »All Mechanick Artizans are allowed to reap the Fruit of their Invention and Ingenuity without Invasion«, nicht jedoch die Autoren, die Raub und Begehren schutzlos ausgeliefert seien.26) Dies war die Anspielung auf das Statute on Monopolies.

Das Statute of Anne war dem englischen Patentrecht nachgebildet, und die Parallele im Statute of Monopolies dürfte ein wesentlichen Grund gewesen sein, dem Autor das right to copy zu gewähren, so wie das Patent dem ersten Erfinder zustand. Der Charakter des Rechts änderte sich mit dem Statute of Anne nicht: Es blieb das Recht, das der in der Gilde organisierte Buchhandel für seine Zwecke entwickelt hatte.

Die Präambel des Statute of Anne bietet einen Überblick auf die vom englischen Gesetzgeber genannten, sich widersprechenden Interessen der Gesellschaft und die der Autoren und Verleger. Es wurde festgestellt, dass in jüngster Zeit Drucker, Buchhändler und andere sich die Freiheit genommen hatten, Bücher zu veröffentlichen, ohne die Zustimmung der Autoren oder sonstiger Eigentümer der Schriften erhalten zu haben, die dadurch bis hin zum Ruin geschädigt worden seien. Um diesen Vorgängen vorzubeugen und um Gelehrte anzuregen, nützliche Bücher zu schreiben, sei das Gesetz erlassen worden, und drei (utilaristische) Aspekte genannt, namentlich

  • die Förderung der Bildung (»Encouragement of Learning«);
  • die Anregung der Gelehrten, nützliche Bücher zu verfassen (»Encouragement of Learned Men to Compose and Write useful Books«);
  • die Verhinderung finanzieller Nachteile für Autoren oder Rechteverwerter durch den Nachdruck, indem diesen ein befristetes Ausschließlichkeitsrecht eingeräumt wird (»by Vesting the Copies of Printed Books in the Authors or Purchasers of such Copies, during the Times therein mentioned«).

Es wird damit ein Wandel bei der Begründung deutlich. Bei dem Statute of Monopolies war die Begrenzung der königlichen Kompetenz zum Erlass von Patenten von Bedeutung. Patente durften nach den Gerichtsentscheidungen nicht die Freiheiten beschränken, die zuvor bestanden hatten. Dementsprechend durften Waren oder Tätigkeiten, die bereits im Königreich ausgeübt oder gehandelt wurden, nicht mit Monopolen bedacht werden. Die Nachteile der Monopole waren bekannt, jedoch war die Krone nicht in dem Maße an das Gemeinwohl gebunden und konnte Monopole als Mittel der Politik nutzen. In dem Statute of Anne wurden die Monopole als allgemein nützlich dargestellt.

Für neue Werke begrenzte das Gesetz die Rechtsdauer auf 14 Jahre. Nach deren Ablauf stand dem lebenden Autor eine Verlängerung um weitere 14 Jahre zu. Die Frist begann mit der ersten Veröffentlichung, nicht mit Schaffung des jeweiligen Werks, zu laufen. Es hieß ausdrücklich, dass das Recht mit Ablauf der Frist endete (»and no longer«). Der Charakter des Ausschließlichkeitsrechts nach dem Statute of Anne entsprach dem von der Gilde geschaffenen right to copy einschließlich des Erfordernisses der Registrierung.27) Die Registrierungspflichten bei der Stationers' Company für den Erwerb und die Übertragung des Copyright blieben bestehen, zumindest sofern man die Rechte wahrnehmen wollte. Sollte die Gilde die Eintragung verweigern, konnte durch eine Anzeige in einer Zeitung das Recht gewahrt werden. Begründet wurde dies mit der Publizität: Das Rechtsverhältnis an einem Werk sei nicht zu erkennen, und es sei möglich, dass jemand in Unkenntnis des Rechts eines anderen ein Werk druckt. In diesem Fall seien die Strafen nicht gerechtfertigt. Der wichtigste Unterschied des Charakters ergab sich aus der Tatsache, dass ab Veröffentlichung der Fristenlauf einsetzte. Das Recht konnte dementsprechend weiterhin vollständig (ohne Rest beim Autor) übertragen und in ideelle Anteile geteilt werden.28)

Im Hinblick auf möglicherweise bereits vor Inkrafttreten bestehende Rechte blieb das Gesetz unklar. Die Regelung räumte dem Autor von bei Inkrafttreten bereits gedruckten Werken ein Recht für 21 Jahre ein, sofern er nicht darüber verfügt hatte. Andere Personen, die »the Copy or Copies of any Book or Books« zum Druck erworben hatten, erhielten das gleiche Recht. Nach dem Wortlaut sollte aber kein bereits bestehendes Recht gesichert, sondern dieses erst geschaffen werden.29) Januar 1710 wurde – außerhalb des offiziellen Verfahrens – ein anderer Gesetzestext vorgeschlagen, in dem mit schon an Beschwörungsformeln erinnernder Beharrlichkeit vom »zweifelsfreien Eigentum« der Autoren, der »Sicherung des Eigentums« oder den »rechtmäßigen Eigentümern« die Rede ist, da ein Verwässern des Eigentums der Autoren drohe. Jedoch wurden der frühere Erwerb von Druckrechten (»[…] Printer or other Person, who hath already Purchased or Acquired […] the Copy or Copies of any Book or Books, Share or Shares thereof […]«) für wirksam erklärt (wenn auch das Recht 21 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes enden sollte). Wenn es zuvor keine Rechte gegeben haben sollte, konnten die Verleger auch keine Rechte erworben haben. Gab es hingegen Rechte, war fraglich, wie diese von toten Autoren erworben worden sein sollten. Die unscharfen Formulierungen wurden zunächst nicht weiter beachtet.

Ab 1735 drängten die Buchhändler auf eine Änderung des Gesetzes, angeregt durch die Kupferstecher, die ebenfalls ein Ausschließlichkeitsrecht begehrten. Diesmal ging das Begehren von den Künstlern selbst aus, nicht von den Verlegern, und noch mit Wirkung zum 24. Juni 1735 wurde der Engravers Act in Kraft gesetzt, der ebenfalls ein Recht von 14 Jahren ab der ersten Veröffentlichung vorsah. Der Engraving Copyright Act (1734) wurde nach dem Kupferstecher William Hogarth, der maßgeblich zum Erlass des Gesetzes beigetragen hatte, auch Hogarth's Act genannt.

Die Befassung mit dem Engravers Act belebte die Diskussion um das Copyright für Schriften. Die Buchhändler forderten eine Verlängerung des durch das Statute of Anne gewährten Rechtes, das außerdem nicht hinreichend wirksam sei. Da in England der Nachdruck weitgehend unterbunden war, bezogen sie sich auf Nachdrucke aus Schottland und Importe aus Irland und Vereinigte NiederlandeHolland. In diesem Rahmen wurde erstmals die Forderung nach einer Dauer von elf Jahren post mortem, mindestens jedoch 21 Jahren erhoben.30) Sie begründeten dies neben den bereits genannten Argumenten ergänzend mit den Wettbewerbsnachteilen als Folge der Honorarzahlungen an die Autoren und dem billigeren Papier ausländischer Anbieter, das qualitativ schlechter und nicht mit Steuern belastet, deutlich günstiger war.31) Das Papier, das zum einen besteuert wurde, zum anderen bei höherer Qualität zum Teil jedenfalls noch importiert werden musste, war öfter Gegenstand von Beschwerden.32) 1739 hatten sie zumindest teilweise Erfolg, indem einerseits der Import von Büchern, die in Großbritannien innerhalb von 21 Jahren gedruckt waren, verboten,33) andererseits die in der Praxis bedeutungslose Preiskontrolle aufgehoben wurde. Nicht in Großbritannien hergestellte Bücher wurden weiterhin importiert.34) Durch diese Regelung konnten irische und holländische Importe unterbunden werden. Wenn ein Werk innerhalb der letzten 21 Jahre nicht gedruckt wurde, bestand kaum noch Interesse am Werk.

1787 trat der Calico Printers’ Act35) für Baumwolldrucke in Kraft, der ein zweimonatiges Exklusivrecht gewährte, wobei nicht klar geregelt war, wem das Recht alles zustand (Designer, Drucker, Auftraggeber): „every Person who shall invent, design and print, or cause to be invented, designed and printed, and become the Proprietor of any new and original Pattern or Patterns for printing Linens, Cottons, Callicoes, or Muslins shall have the sole Right and Liberty of printing and reprinting the same for the Term of two Months“.36)

1798 trat als letzter legislatorische Akt zum Kopierrecht im 18. Jahrhundert der Busts and Models Act mit einem vierzehnjährigen Exklusivrecht für Büsten in Kraft.37)

Die für die nächsten Jahrzehnte entscheidende rechtliche Frage aber lautete: Gab es vor Inkrafttreten des Statute of Anne schon Rechte an den Schriften, und wenn ja, sind diese durch das Gesetz zeitlich befristet worden?

3.3.5 Vorteile für Urheber

Den Urhebern Vorteile zu verschaffen war nicht das vorrangige Anliegen des Statute of Anne. Dieser Charakter des Statute of Anne ergibt sich unmittelbar aus der Tatsache, dass die Verleger ein Monopol auch für die Werke der klassischen Antike zugesprochen bekamen.38) Welche Rechte der Autor vor Veröffentlichung oder gegenüber dem Verleger hat oder wie es mit einer anderweitigen Nutzung als durch den Druck steht – diese Fragen blieben offen. In erster Linie ging es um die Dauer der Ausschließlichkeitsrechte; andere Aspekte wurden in dem Gesetz auch nicht angesprochen. Es sollte hauptsächlich den Wettbewerb der Buchhändler untereinander regeln. Mittel hierzu war die Gewährung von zeitlich befristeten Ausschließlichkeitsrechten zu Gunsten der Autoren mit der Folge, dass die englischen Verleger ebenfalls nur noch ein befristetes Copyright erwerben konnten. Die Rechte der Autoren dienten dazu, den Wettbewerb der Verleger zumindest nach Ablauf einer gewissen Frist zu ermöglichen.39) Das scheint im Hinblick auf die vorhergehenden fünfzehn Jahre keine schlüssige Feststellung. Aber es gab vorher schon Unterbrechungen des Monopols der Buchhändler (etwa 1641–1643). Auch während des Zeitraums der Rechtsunsicherheit 1695–1710 behielten die Mitglieder ihre Geschäftsmethoden bei. Der Licensing Act 1662 war nur befristet in Kraft gesetzt worden und wurde in der Folgezeit mehrfach verlängert.

Für die Autoren verbesserte sich die Situation kaum, da sie in der Praxis weiterhin ihre Rechte an die Verleger abtreten mussten, bevor das Werk gedruckt wurde.40) Die Buchhändler waren nur widerwillig bis überhaupt nicht bereit, die im Selbstverlag herausgegebenen Bücher zu vertreiben.41) Zwar konnten die Verleger ohne Zustimmung der Autoren deren Werke nicht drucken; aber zuvor waren die Autoren als Eigentümer des Manuskripts praktisch in der gleichen Situation. Mit einer langen Liste von Subskribenten verbesserte sich aber die Verhandlungssituation der Autoren.42)

Während bis 1730 fast alle Autoren mit wenigen Pfund entlohnt wurden, konnten ab dieser Zeit erfolgreiche Autoren wie Alexander Pope, Tobias Smollett, David Hume, Adam Smith oder Hugh Blair einige Hundert oder sogar Tausend Pfund Honorar vereinbaren.43) Pope war auch an Gesetzesänderungen interessiert, veröffentlichte, prozessierte und engagierte u. a. seinen Freund William Murray als rechtlichen Berater, der später als Lord Mansfield einer der berühmtesten Richter des 18. Jahrhunderts werden und entscheidend an Fortentwicklung des Copyrights beteiligt sein sollte, zur Aufhebung der Sklaverei und zur Modernisierung des britischen Rechtssystems – die Verschmelzung des Handelsrechts mit dem Common Law – bedeutende Beiträge leistete.44) Pope konnte schon vor 1730 – aber eher in Form einer Patronage – für Übersetzungen hohe Einnahmen verzeichnen.

Das Werk, das Gegenstand der juristischen Meilensteine wird, The Seasons von James Thomson, wurde in zwei Paketen veräußert: 1729 verkaufte Thomson die Tragödie Sophonisba und die Dichtung Spring für 137 Pfund an den Verleger Millar, Andrew Andrew Millar und die Dichtungen Summer, Autumn, Winter, Britannia und Hymn on Succession of the Seasons sowie die Abhandlung Essay on Discriptive Poetry für 105 Pfund an John Millian.45) Wenn in der Sekundärliteratur teilweise der Eindruck erweckt wird, dass die Autoren nunmehr eine gesicherte finanzielle Stellung inne hatten, so täuscht das Bild.46) Wenn Autoren für Zeitungen tätig waren, also einen bestimmten Text termingerecht ablieferten, war die Wahrscheinlichkeit eines geregelten, für das Leben hinreichenden Einkommens am größten.

Die Methode der Induktion, aufgrund von Einzelfällen auf eine allgemeine Tendenz zu schließen, versagt aber. Es wird regelmäßig nur eine Handvoll Autoren genannt, stets die gleichen, die geschäftstüchtig oder, wie etwa der 1744 verstorbene Pope, unternehmerisch tätig waren. Pope lebte nicht vom Schreiben allein, wie etwa Woodmansee47) behauptet, sondern war selbst im Buchhandel tätig, wurde teilweise als »undertaker Pope« bezeichnet und bezog sein Honorar vorrangig aus Homerübersetzungen, die eine wohlhabende Elite eher in Form einer Patronage, denn als reguläre Buchkäufer, erwarben.48) Allerdings war das Honorar für die Übersetzungen so üppig, dass er jahrelang bestens davon leben konnte. Um die schwache Position der Autoren zu belegen, vereinbarte Pope mit dem Verleger Curll, dass dieser einen angeblichen Nachdruck von Popes Briefen veröffentlicht und sodann von Pope verklagt wird.49) Mit dem Verfahren sollte belegt werden, dass die Autoren ein Recht gegen ihre Ausplünderung durch die hemmungslosen Verleger benötigten.50)

Der Großteil der Autoren erhielt auch 1770 nur fünf bis zehn Pfund für einen Roman, wie St Clair es überspitzt ausdrückt.51) Auf Honorar angewiesene Autoren des 18. Jahrhunderts führten zumeist ein Dasein in Armut.52)

Eckhard Höffner 2017/10/15 14:26

ZurückFortsetzung


1)
Raven S.~199–204.
2)
Sher S.~298, 312.
3)
Vgl. zu den verbleibenden Privilegien der Gilde Raven S.~199–204; Patterson S.~90.
4)
Der Gregorianische Kalender wurde in England erst 1752 übernommen, so dass z. B. der 11. Januar 1710 nach dem Gregorianischen Kalender in England noch in 1709 lag.
5)
Patterson S.~143.
6)
Plant S.~179; St Clair S.~91.
7)
Klostermann S.~19. Vgl. auch Plant S.~173; Patterson S.~84; Beier S.~125; Kraßer S.~56.
8)
Hume Kap. XLIV.
9)
Machlup S.~375; Klostermann S.~20, dort ist der Text der Aufhebungsbestimmung abgedruckt.
10)
Fischel S.~194.
11)
Zu dem Urteil Darcy v. Allen – es ging um das Spielkartenmonopol – vgl. Drahos S.~30; Heinemann S.~34 f m. w. Nachw.; Jaffe/Lerner S.~81 f.
12)
Palmer S.~264, Fn. 12.
13)
Klostermann S.~22; Beier S.~125. In den Vereinigten Staaten steht dem ersten Erfinder (»first to invent«) das Patentrecht zu, während in wohl allen anderen Staaten bei gleichen Erfindungen die frühere Anmeldung (»first to file«) maßgeblich ist, vgl. Jaffe/Lerner S.~162–168; Kraßer S.~6. Das Prinzip first to invent wird aufgrund der Nachteile (etwa die sogenannten U-Boot-Patente) allerdings in Frage gestellt.
14)
Smith S.~136, der den Sinn der langen Lehrzeiten vor allem darin sah, die Zahl der Konkurrenten gering zu halten (und den Meistern billige Arbeitskräfte zu verschaffen).
15)
Damme S.~8; Raven S.~128.
16)
Plant S.~174; Feather S.~34; Patterson S.~86; Boytha S.~76; Mann S.~54. Zu den weiterhin gültigen Verkehrs- und Handelsmonopolen (das der Ostindischen Kompanie endete erst 1813).
17)
North S.~161 f., vgl. auch North/Thomas S.~152–155; wobei ab 1603 die Stuarts am Ruder waren.
18)
Laut Schubert S.~161 ff., führte die schlechte Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln im 18. Jahrhundert in Frankreich dazu, dass die durchschnittliche Körpergröße sank.
19)
Kostylo S.~37 f.
20)
Vgl. St Clair S.~93; Feather S.~74.
21)
So Collinson et al./Treadwill S.~775 f. (einige Verleger waren z. B. Parlamentsmitglieder; St Clair S.~97.
22)
St Clair S.~90–92.
23)
Feather S.~55 f.
24)
Feather S.~59–62.
25)
Rose S.~34–36.
26)
Joseph Addisions Beitrag in The Tatler (101, 1, Dezember 1709); Zusammenfassung bei Alexander S.~17–26.
27)
Patterson S.~146, 151.
28)
Die von Boytha S.~78, vertretene Ansicht, erst durch das Statute sei es möglich geworden, ausschließliche Druck- und Verlagsrechte, übertragbare zivilrechtliche Nutzungsrechte, zu erwerben, ist zumindest unscharf. Wie gesehen, war der Handel zuvor genauso möglich, aber auf die Mitglieder der Stationers' Company beschränkt. Dritte konnten aufgrund des Gewerbevorbehalts zugunsten der Gildenmitglieder ein Druckrecht überhaupt nicht verwerten.
29)
Feder S.~460, weist darauf hin, dass der Wortlaut »Vesting the Copies of Printed Books in the Authors or Purchasers of such Copies« mit Bedacht gewählt und der Vorschlag »secure the rights« abgelehnt wurde; vgl. auch die Ausführungen des Richters Sir John in Donaldson v. Becket, 1774, 17 Cobbett's Parl. Hist. 953, 960. Bei Rose S.~42–48, findet sich eine kurze Zusammenfassung des Gesetzgebungsverfahrens und der Änderungen des Wortlauts.
30)
Patterson S.~155–158.
31)
Patterson S.~154, zitiert eine Eingabe an das Parlament vom 3. März 1734, wonach das Papier im Ausland halb so teuer wäre.
32)
Winkler S.~46 f.; Rose S.~55–57.
33)
Pollard S.~72–77; Feather S.~69–76; Rose S.~52.
34)
Raven S.~143–145. England hatte bereits 1464 die Einfuhr nahezu aller im Inland produzierten gewerblichen Güter untersagt, und seine Schutzzollpolitik im 17. und 18. Jahrhundert vollständig ausgebaut; Kulischer S.~102–104.
35)
1787, 27 Geo. III, c. 38.
36)
„Cillicoes“ – florale Druckmotive auf Baumwolle – stammten ursprünglich aus Indien.
37)
In beiden Fällen waren wie bereits beim Druck die Faktoren Nachfrage und technische Reproduzierbarkeit (etwa für gegossene Büsten) anzutreffen.
38)
Feather S.~60; Patterson S.~151.
39)
Feather S.~31–36; Osterrieth S.~19; Bappert S.~237; Valkonen/White S.~8; Khan S.~33; Cornish S.~58; Boytha S.~77; Patterson S.~13 f., 147–150; Rose S.~47; Kaplan S.~7–9; Patry S.~12; Feather S.~67.
40)
In der Regel trafen sich Buchhändler vor Gericht, die über das Recht stritten (Alexander Popes Gerichtsstreit war verabredet); Patterson S.~158; Rose S.~51, 59.
41)
Feather S.~79; Patterson S.~152.
42)
In einem Jahrzehnt gab es im 18. Jahrhundert im Schnitt 250 Subskriptionen, in denen Autoren oft in ihrem Freundeskreis für das Buch warben; Reid S:~15.
43)
Feather S.~67; St Clair S.~99.
44)
Rose S.~59–63.
45)
Patterson S.~172.
46)
Feather S.~80, schreibt, dass ab 1750 die professionellen Autoren einigermaßen gut bezahlt wurden, nennt aber keine Zahlen, dafür den Autor Samuel Johnson, der von seiner Arbeit trotz gelegentlichen Geldmangels habe leben können. Bei Feather S.~123, heißt es dann: »a few authors had indeed exploited the law. They were exceptional […]«.
47)
Woodmansee S.~427.
48)
Curwen S.~37 f.; Feather S.~77; Rose S.~59; Sher S.~60.
49)
Rose S.~60.
50)
Feather S.~74.
51)
St Clair S.~173. Patterson S.~153, für 1735. Das Jahresgehalt eines Arbeiters von dreißig oder vierzig Pfund war als Honorar für einen Roman ein außergewöhnlicher Erfolg für den Autor; Sher S.~254.
52)
Besant S.~4–9, der von Hunger, Bettelei, Selbstmorden und anderen Krisen der Autoren spricht: »notoriously, horribly poor«. Boswell S.~79, berichtet, dass 1744 Samuel Johnson oft nächtelang durch Londons Straße wanderte, weil er nicht einmal die Mittel für ein Obdach aufbringen konnte. Für sein Wörterbuch, an dem er mehrere Jahre arbeitet, erhielt er zwar rund 1500 Pfund, musste dafür aber auch sämtliche Ausgaben tragen, einschließlich der Bezahlung von sechs Gehilfen; Boswell S.~83–85.

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