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geschichte:england:naturrecht [2017/10/16 10:12] – [Der gedachte Urzustand] eckhard | geschichte:england:naturrecht [2018/06/01 12:01] – [Eigentum] eckhard |
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> [In den Naturrechtslehren werde gewöhnlich versucht, die Aufgabe zu lösen:]((man muss ergänzen, im Hinblick auf das Eigentum an Gegenständen)) Welche Sachen schon a priori in Jemandens Eigenthum seyen? Oder: Wann Jemand, abgesehen von aller positiven Gesetzgebung, folglich auch im sogenannten Naturzustande, als Eigenthümer einer Sache angesehen werden müsse? Bei der Lösung dieser Frage suchen die Naturrechtslehrer den Ursprung und die Nothwendigkeit des Privateigentums aus rationellen Prinzipien zu erweisen.((Warnkönig S.~328. Die //rationellen Prinzipien// müssen als //rationale Prinzipien// verstanden werden.)) | > [In den Naturrechtslehren werde gewöhnlich versucht, die Aufgabe zu lösen:]((man muss ergänzen, im Hinblick auf das Eigentum an Gegenständen)) Welche Sachen schon a priori in Jemandens Eigenthum seyen? Oder: Wann Jemand, abgesehen von aller positiven Gesetzgebung, folglich auch im sogenannten Naturzustande, als Eigenthümer einer Sache angesehen werden müsse? Bei der Lösung dieser Frage suchen die Naturrechtslehrer den Ursprung und die Nothwendigkeit des Privateigentums aus rationellen Prinzipien zu erweisen.((Warnkönig S.~328. Die //rationellen Prinzipien// müssen als //rationale Prinzipien// verstanden werden.)) |
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Bereits 1819 wurde von ihm diese Vorgehensweise kritisiert:((Warnkönig S.~48 f.)) »Daß es gewisse höchste Grundsätze über Recht und Unrecht geben müsse, ist wohl nicht zu bezweifeln, man hat sie aber auf einem Wege gesucht, auf dem sie nimmermehr gefunden werden können, und dabey nicht genau bestimmt, ob man Grundsätze wolle, über die höchste Vollendung des vorhandenen Rechts in einem ganz philosophischen Staate, — oder ob man die Rechtsgrundsätze finden wolle, die in einem jedem Staate und auch außer einem solchen doch immer als das einzig wahre Recht gelten mußten.« | Bereits 1819 wurde von ihm diese Vorgehensweise kritisiert: |
| > Daß es gewisse höchste Grundsätze über Recht und Unrecht geben müsse, ist wohl nicht zu bezweifeln, man hat sie aber auf einem Wege gesucht, auf dem sie nimmermehr gefunden werden können, und dabey nicht genau bestimmt, ob man Grundsätze wolle, über die höchste Vollendung des vorhandenen Rechts in einem ganz philosophischen Staate, — oder ob man die Rechtsgrundsätze finden wolle, die in einem jedem Staate und auch außer einem solchen doch immer als das einzig wahre Recht gelten mußten.((Warnkönig S.~48 f.)) |
=== Entstehung des Eigentums === | === Entstehung des Eigentums === |
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