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geschichte:england:defoe [2017/10/16 08:35] – [Defoes Regulation of the press] eckhardgeschichte:england:defoe [2017/11/02 16:01] – [Defoes Regulation of the Press] eckhard
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-Zur Ehrenrettung lässt sich aber anführen, dass die Stationer neben dem umgewidmeten Gedankengut Lockes Anleihen bei Daniel Defoe genommen und dessen Formulierungen teilweise übernommen hatten. Defoe, der wegen einer satirischen Schrift im Gefängnis saß, befasste sich nach seiner Entlassung in der Schrift "An Essay on the Regulation of the Press" in erster Linie mit der Zensur und schlug bestimmte gesetzliche Regelungen vor. Durch die Verpflichtung, dass jeder Autor in seinem Buch namentlich genannt wird, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, ohne Vorzensur auszukommen. Am Ende des Essays über die Presse ging er auch auf den Nachdruck ein und prangerte die Nachteile an, die Nachdrucksfreiheit zur Folge hätte. Er forderte ein Gesetz, das das ungestrafte Nachdrucken durch Drucker und Verleger, die kein Kopierrecht innehaben, verbiete. Der Nachdruck würde nicht nur dem anderen, berechtigten Verleger sein Recht rauben, sondern den Menschen die Belohnung für ihr Lernen und den Vorteil ihrer Studien. Den Lesern würden unkorrekte, mangelhafte und betrügerische Anthologien und unzählige Fehler untergeschoben werden, die dazu führten, dass die Absichten des Autors ins Gegenteil verkehrt oder jedenfalls verfälscht oder verfremdet würden.((Defoe S.~25--29. Zu Defoe Greene 107--149.))+Zur Ehrenrettung lässt sich aber anführen, dass die Stationer neben dem umgewidmeten Gedankengut Lockes Anleihen bei Daniel Defoe genommen und dessen Formulierungen teilweise übernommen hatten. Defoe, der wegen einer satirischen Schrift im Gefängnis saß, befasste sich nach seiner Entlassung in der Schrift "An Essay on the Regulation of the Press" in erster Linie mit der Zensur und schlug bestimmte gesetzliche Regelungen vor. Durch die Verpflichtung, dass jeder Autor in seinem Buch namentlich genannt wird, sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, ohne Vorzensur auszukommen. 
  
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 +Am Ende des Essays über die Presse ging er auch auf den Nachdruck ein und prangerte die Nachteile an, die Nachdrucksfreiheit zur Folge hätte. Er forderte ein Gesetz, das das ungestrafte Nachdrucken durch Drucker und Verleger, die kein Kopierrecht innehaben, verbiete. Der Nachdruck würde nicht nur dem anderen, berechtigten Verleger sein Recht rauben, sondern den Menschen die Belohnung für ihr Lernen und den Vorteil ihrer Studien. Den Lesern würden unkorrekte, mangelhafte und betrügerische Anthologien und unzählige Fehler untergeschoben werden, die dazu führten, dass die Absichten des Autors ins Gegenteil verkehrt oder jedenfalls verfälscht oder verfremdet würden.((Defoe S.~25--29. Zu Defoe Greene 107--149.))
  
 Sobald ein Autor ein umfangreicheres Buch auf den Markt brächte, werde unverzüglich von einem geschäftstüchtigen Verleger ein minderwertiger Lohnschreiber beauftragt, eine Kurzfassung zu schreiben, die mit falschen Ideen und Unverständnis den Gegenstand des Originals zerstörten. Die Kurzfassungen würden mit dem Versprechen, die Substanz des Originals sei in der Kurzfassung enthalten, für vier Schilling verkauft, während das Original zwanzig koste. Nur der Eigentümer eines Werks sei berechtigt, eine Kurzfassung herauszugeben, und es sei niemand anderes als der Autor des Originals besser geeignet, eine Kurzfassung zu schreiben. Wenn es sich um einen kürzeren Text handele, würden die Nachdrucker alsbald einen billigeren, auf schlechterem Papier gedruckten Nachdruck auf den Markt bringen, der den Originalverleger in den Ruin treibe. Sobald ein Autor ein umfangreicheres Buch auf den Markt brächte, werde unverzüglich von einem geschäftstüchtigen Verleger ein minderwertiger Lohnschreiber beauftragt, eine Kurzfassung zu schreiben, die mit falschen Ideen und Unverständnis den Gegenstand des Originals zerstörten. Die Kurzfassungen würden mit dem Versprechen, die Substanz des Originals sei in der Kurzfassung enthalten, für vier Schilling verkauft, während das Original zwanzig koste. Nur der Eigentümer eines Werks sei berechtigt, eine Kurzfassung herauszugeben, und es sei niemand anderes als der Autor des Originals besser geeignet, eine Kurzfassung zu schreiben. Wenn es sich um einen kürzeren Text handele, würden die Nachdrucker alsbald einen billigeren, auf schlechterem Papier gedruckten Nachdruck auf den Markt bringen, der den Originalverleger in den Ruin treibe.
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 <html><p class="zitatbox">Verantwortlichkeit für den Inhalt des Textes bedeutet  zugleich eigentumsrechtliche Zuordnung</p></html>  <html><p class="zitatbox">Verantwortlichkeit für den Inhalt des Textes bedeutet  zugleich eigentumsrechtliche Zuordnung</p></html> 
  
-Durch das von ihm vorgeschlagene Gesetz sei der Autor verpflichtet, seinen Namen auf das Buch zu setzen.((Vgl. Winkler S.~359--374.)) Das Gesetz solle zugleich bestimmen, dass der Autor ein zweifelsfreies Eigentum (property) am Werk, vergleichbar einem Patent, habe.((Defoe S.~27, spricht von einem »undoubted exclusive Right to the Property of it [Book]«. Rose S.~35, bezeichnet es als die früheste Forderung in England nach einem Ausschließlichkeitsrecht zu Gunsten der Autoren; Feather S.~56, als einen ungewöhnlichen, bis dahin nicht diskutierten Ansatz.)) Der hier mit Eigentum übersetzte Begriff property ist nicht identisch mit dem deutschen Rechtsbegriff Eigentum, sondern – wie schon der Hinweis Defoes auf die Parallele zum Patent zeigt (das, wie gesehen, ebenfalls nicht im aktuellen Wortsinn zu deuten ist) – eher als ein Ausschließlichkeitsrecht zu verstehen. Das abtretbare Eigentum würde vollständig dem Autor zustehen. Dies sei vernünftig, denn wenn einem Autor nicht die Vorteile für sein Werk zugeordnet werden, sei es nicht zu begründen, dass man ihm gleichwohl die Nachteile aufbürde; gemeint war damit die Zensur mit den teils drakonischen Strafen.((Defoe S.~25, wies darauf hin, dass das Fehlen einer Bestimmung oder Begrenzung des Strafmaßes in der Zensurpraxis zu ungerechten Strafen führe, da bei der gleichen Tat der eine nur mit einer geringen Geldstrafe bestraft, der andere aber gehängt oder geköpft werden könne.)) Verantwortlichkeit für den Inhalt des Textes bedeutet also zugleich eigentumsrechtliche Zuordnung des Textes, denn nur das Eigentum gibt dem Autor die erforderliche Kontrollmöglichkeit über die Verbreitung des Werkes.+Durch das von ihm vorgeschlagene Gesetz sei der Autor verpflichtet, seinen Namen auf das Buch zu setzen.((Vgl. Winkler S.~359--374.)) Das Gesetz solle zugleich bestimmen, dass der Autor ein zweifelsfreies Eigentum (property) am Werk, vergleichbar einem Patent, habe.((Defoe S.~27, spricht von einem »undoubted exclusive Right to the Property of it [Book]«. Rose S.~35, bezeichnet es als die früheste Forderung in England nach einem Ausschließlichkeitsrecht zu Gunsten der Autoren; Feather S.~56, als einen ungewöhnlichen, bis dahin nicht diskutierten Ansatz.)) Defoes Ansatz weist aber nicht diese eindeutige eigentumsrechtliche Klarheit zugunsten des Autors auf wie sie dem heutigen Verständnis zugrunde liegt. Durch die Zusammenfassungen oder Verfälschungen könnte der Verleger ruiniert, das Publikum über den Inhalt des Originals getäuscht werden, während vielleicht zwanzig Jahre Arbeit des Autors verloren oder unangemessen schlecht bewertet werden. Außerdem sei die Qualität der Nachdrucke schlechter.  
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 +> the  Undertaker  is  ruin’d,  the  Reader impos’d  upon,  and  the  Author’s  perhaps  20  Years  Labour  lost  and undervalued. [...] This  is  the  first  Sort  of  the  Press-Piracy,  the  next  is  pirating  Books  in  smaller  Print,  and meaner  Paper,  in  order  to  sell  them  lower  than  the  first  Impression. Thus as soon as a Book is publish’d by the Author, a raskally Fellow 
 +buys it, and immediately falls to work upon it. 
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 +Insoweit -- hinsichtlich der Kritik am Nachdruck -- erinnert Defoe an die bereits zu Luthers Zeiten verbreiteten Darstellungen, dass die Nachdrucker wenig daran interessiert seien, wie "recht oder falsch" sie etwas druckten: 
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 +> Denn weil sie allein jren Geitz suchen / fragen sie wenig darnach / wie recht oder falsch sie es hin nachdrücken / Vnd ist mir offt widerfaren / das ich der Nachdrücker druck gelesen / also verfelschet gefunden / das ich meine eigen Erbeit / an vielen Orten nicht gekennet / auffs newe habe müssen bessern. Sie machens hin rips raps / Es gilt gelt.  
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 +Der hier mit Eigentum übersetzte Begriff property ist nicht identisch mit dem deutschen Rechtsbegriff Eigentum, sondern – wie schon der Hinweis Defoes auf die Parallele zum Patent zeigt (das, wie gesehen, ebenfalls nicht im aktuellen Wortsinn zu deuten ist) – eher als ein Ausschließlichkeitsrecht zu verstehen. Das abtretbare Eigentum würde vollständig dem Autor zustehen. Dies sei vernünftig, denn wenn einem Autor nicht die Vorteile für sein Werk zugeordnet werden, sei es nicht zu begründen, dass man ihm gleichwohl die Nachteile aufbürde; gemeint war damit die Zensur mit den teils drakonischen Strafen.((Defoe S.~25, wies darauf hin, dass das Fehlen einer Bestimmung oder Begrenzung des Strafmaßes in der Zensurpraxis zu ungerechten Strafen führe, da bei der gleichen Tat der eine nur mit einer geringen Geldstrafe bestraft, der andere aber gehängt oder geköpft werden könne.)) Verantwortlichkeit für den Inhalt des Textes bedeutet also zugleich eigentumsrechtliche Zuordnung des Textes, denn nur das Eigentum gibt dem Autor die erforderliche Kontrollmöglichkeit über die Verbreitung des Werkes. 
  
 Die Gilde, so der Eindruck, hat die Ausführungen Lockes über das naturrechtliche Eigentum und Defoes Plädoyer für ein Eigentum der Autoren an ihren Schriften kombiniert und eine starke Argumentation für ein Nachdruckverbot gefunden, die bis heute wenig an Überzeugungskraft verloren hat.  Die Gilde, so der Eindruck, hat die Ausführungen Lockes über das naturrechtliche Eigentum und Defoes Plädoyer für ein Eigentum der Autoren an ihren Schriften kombiniert und eine starke Argumentation für ein Nachdruckverbot gefunden, die bis heute wenig an Überzeugungskraft verloren hat. 

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