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geschichte:england:becket_donaldson [2018/06/26 16:35] – [3.3.6.6 Entscheidung des Oberhauses] eckhard | geschichte:england:becket_donaldson [2018/06/26 16:37] – [3.3.6.6 Entscheidung des Oberhauses] eckhard |
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=== 3.3.6.6 Entscheidung des Oberhauses === | === 3.3.6.6 Entscheidung des Oberhauses === |
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DerEdinburgher Buchhändler Alexander Donaldson, kämpferisch und provokant veranlagt, wollte das englische Verständnis der Rechtslage so nicht hinnehmen, hing sein Gewinn doch zum Teil von der Möglichkeit des Verkaufs von Nachdrucken ab. Es handelte sich um Nachdrucke, mit denen er bei Preisen zwischen einem Drittel und der Hälfte unter denen der Originaldrucke ausgezeichnet verdiente. Die Nachdrucker waren wohl kaum sozial engagierten Verleger, die den ärmeren Schichten den Kauf von Büchern ermöglichen wollten, sondern genauso am Gewinn interessiert wie die Originalverleger, auch wenn der bereits wohlhabende Donaldson idealistische Motive nannte. Man darf auch nicht davon ausgehen, dass es reine Nachdrucker waren, die nur diesem Geschäft nachgingen. Donaldson war von 1749 bis 1786 an der Veröffentlichung von ungefähr 600 Büchern beteiligt und gehörte zu den aktivsten Verlegern der Zeit. Er war etwa an der Herausgabe von David Hume, Francis Home oder Lord Kames (Henry Home) beteiligt.((Sher S.~313--316; Rose S.~93; Raven S.~161, 235.)) | Der Edinburgher Buchhändler Alexander Donaldson, kämpferisch und provokant veranlagt, wollte das englische Verständnis der Rechtslage so nicht hinnehmen, hing sein Gewinn doch zum Teil von der Möglichkeit des Verkaufs von Nachdrucken ab. Es handelte sich um Nachdrucke, mit denen er bei Preisen zwischen einem Drittel und der Hälfte unter denen der Originaldrucke ausgezeichnet verdiente. Die Nachdrucker waren wohl kaum sozial engagierten Verleger, die den ärmeren Schichten den Kauf von Büchern ermöglichen wollten, sondern genauso am Gewinn interessiert wie die Originalverleger, auch wenn der bereits wohlhabende Donaldson idealistische Motive nannte. Man darf auch nicht davon ausgehen, dass es reine Nachdrucker waren, die nur diesem Geschäft nachgingen. Donaldson war von 1749 bis 1786 an der Veröffentlichung von ungefähr 600 Büchern beteiligt und gehörte zu den aktivsten Verlegern der Zeit. Er war etwa an der Herausgabe von David Hume, Francis Home oder Lord Kames (Henry Home) beteiligt.((Sher S.~313--316; Rose S.~93; Raven S.~161, 235.)) |
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Donaldson druckte erneut The Seasons, bot den Nachdruck in London im unmittelbaren Herrschaftsgebiet der englischen Verleger in seinem Einzelhandelsgeschäft zum Kauf an und provozierte so einen Rechtsstreit, um eine für ihn günstige, für ganz Großbritannien gültige Entscheidung zu erstreiten. Der Verleger Thomas Becket, der Anteile an dem Werk von dem mittlerweile verstorbenen Millar erworben hatte, leitete erwartungsgemäß rechtliche Schritte ein, konnte er sich doch zumindest in England mit dem Urteil der King's Bench im Rücken sicher fühlen.((Thomas Becket wird teilweise in der Literatur auch Beckett geschrieben; vgl. etwa Patterson S.~172. Hier wurde die Schreibweise verwendet, wie sie auch in der neueren britischen Literatur anzutreffen ist (etwa Deazley S.~15 oder Rose S.~95.).)) | Donaldson druckte erneut The Seasons, bot den Nachdruck in London im unmittelbaren Herrschaftsgebiet der englischen Verleger in seinem Einzelhandelsgeschäft zum Kauf an und provozierte so einen Rechtsstreit, um eine für ihn günstige, für ganz Großbritannien gültige Entscheidung zu erstreiten. Der Verleger Thomas Becket, der Anteile an dem Werk von dem mittlerweile verstorbenen Millar erworben hatte, leitete erwartungsgemäß rechtliche Schritte ein, konnte er sich doch zumindest in England mit dem Urteil der King's Bench im Rücken sicher fühlen.((Thomas Becket wird teilweise in der Literatur auch Beckett geschrieben; vgl. etwa Patterson S.~172. Hier wurde die Schreibweise verwendet, wie sie auch in der neueren britischen Literatur anzutreffen ist (etwa Deazley S.~15 oder Rose S.~95.).)) |
* Schließlich ist noch das Recht an **Gemälden** zu nennen. Nach dem 1735 in Kraft getretenen Engraving Copyright Act für Kupferstiche waren Holz- und Kupferstiche mit einem exklusiven Recht bedacht, nicht jedoch Gemälde, so dass, wenn der Maler von seinem eigenen Bild einen Stich angefertigt hatte, ein Dritter eine neue Druckvorlage unter Verwendung des Gemäldes, nicht jedoch des Stichs, anfertigen durfte.((De Berenger v. Wheble (1819) 2 Stark, S. 548.)) Abgüsse von Modellen und Büsten von Menschen oder Tieren wurden mit dem Models and Busts Act (1798), von Skulpturen mit dem Sculpture Copyright Act (1814), Kopien von Gemälden, Zeichnungen und Fotografien nach dem Fine Art Copyright Act (1862) verboten. | * Schließlich ist noch das Recht an **Gemälden** zu nennen. Nach dem 1735 in Kraft getretenen Engraving Copyright Act für Kupferstiche waren Holz- und Kupferstiche mit einem exklusiven Recht bedacht, nicht jedoch Gemälde, so dass, wenn der Maler von seinem eigenen Bild einen Stich angefertigt hatte, ein Dritter eine neue Druckvorlage unter Verwendung des Gemäldes, nicht jedoch des Stichs, anfertigen durfte.((De Berenger v. Wheble (1819) 2 Stark, S. 548.)) Abgüsse von Modellen und Büsten von Menschen oder Tieren wurden mit dem Models and Busts Act (1798), von Skulpturen mit dem Sculpture Copyright Act (1814), Kopien von Gemälden, Zeichnungen und Fotografien nach dem Fine Art Copyright Act (1862) verboten. |
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Exkurs: [LordByron] | Exkurs: [[LordByron|Zensur im romantischen London]] |
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--- //[[eckhard.hoffner@gmail.com|Eckhard Höffner]] 2017/10/15 19:00// | --- //[[eckhard.hoffner@gmail.com|Eckhard Höffner]] 2017/10/15 19:00// |