Benutzer-Werkzeuge

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
geschichte:deutschland:priviliegienzeit [2018/06/01 12:48] – [4 Deutschland − Staatenwettbewerb] eckhardgeschichte:deutschland:priviliegienzeit [2018/09/13 10:36] – [4.4.1 Privilegien waren die Ausnahme] eckhard
Zeile 22: Zeile 22:
 Im deutschsprachigen Raum wurden Druckprivilegien über mehr als 300 Jahre an Autoren, Bearbeiter, Drucker oder Verleger bis in das 19. Jahrhundert hinein erteilt.((Gieseke S.~24; Gieseke S.~41, 66; Wadle S.~377.))  Im deutschsprachigen Raum wurden Druckprivilegien über mehr als 300 Jahre an Autoren, Bearbeiter, Drucker oder Verleger bis in das 19. Jahrhundert hinein erteilt.((Gieseke S.~24; Gieseke S.~41, 66; Wadle S.~377.)) 
  
-Das erste deutsche Privileg stammt von 1501. § 71 Abs. 1 des Urhebergesetzes 1870 untersagte schließlich die (zusätzliche) Privilegienvergabe. Das Gesetz galt zunächst nur für den norddeutschen Bund, wurde jedoch 1871 im gesamten Kaiserreich in Kraft gesetzt.  +Das erste deutsche Privileg für ein Buch stammt von 1501. Erst § 71 Abs. 1 des Urhebergesetzes 1870 bzw. 1871 untersagte schließlich die (zusätzliche) Privilegienvergabe. Dieses Gesetz galt zunächst nur für den norddeutschen Bund, wurde jedoch 1871 im gesamten Kaiserreich in Kraft gesetzt. 
  
 Der Begriff Privilegienzeit ist angesichts der Bedeutung dieses typischen Regelungsinstruments des absolutistischen Fürsten, der es für alle möglichen Sachverhalte einsetze und nach Gutdünken gestalten konnte, wenig aussagekräftig. Es kommt darin eine Überbewertung der Privilegien für den Buchhandel zum Ausdruck, die den damaligen Anschauungen im Handel wohl kaum gerecht wird. Im 16. Jahrhundert wurden nur vereinzelt Privilegien beantragt und erteilt.((Gieseke 52, 58.)) Koppitz, der den Bestand der Akten beim kaiserlichen Reichshofrats gesichtet hat, schätzt, dass von 1500 bis 1800 nur für einen verschwindend kleinen Anteil, weniger als ein Prozent der Neuerscheinungen, Privilegien beantragt wurden.((Koppitz S.~354; Ders., Die kaiserlichen Druckprivilegien im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. München: 2008, Harrassowitz. Buchwissenschaftliche Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv, Bd. 75.))  Das sind zwar nur die kaiserlichen Privilegien, nicht die der Landesfürsten, jedoch ist nicht ersichtlich, dass landesherrliche Privilegien in viel größerem Ausmaße beantragt wurden. Auch in Frankreich war die Zahl der Priviliegien deutlich, als man nach der typischen Urheberrechtsliteratur zu vermuten geneigt ist. Laut Birn((Birn S.~149.)) sollen zwischen 1700 und 1789 (einige Unterbrechungen) nur 2586 Anträge auf auf Erteilung eines Privilegs gestellt worden sein, von denen zwei Drittel erteilt wurden. Damit dürften  für weniger als zwei Prozent der Neuerscheinungen Privilegien erteilt worden sein.  Der Begriff Privilegienzeit ist angesichts der Bedeutung dieses typischen Regelungsinstruments des absolutistischen Fürsten, der es für alle möglichen Sachverhalte einsetze und nach Gutdünken gestalten konnte, wenig aussagekräftig. Es kommt darin eine Überbewertung der Privilegien für den Buchhandel zum Ausdruck, die den damaligen Anschauungen im Handel wohl kaum gerecht wird. Im 16. Jahrhundert wurden nur vereinzelt Privilegien beantragt und erteilt.((Gieseke 52, 58.)) Koppitz, der den Bestand der Akten beim kaiserlichen Reichshofrats gesichtet hat, schätzt, dass von 1500 bis 1800 nur für einen verschwindend kleinen Anteil, weniger als ein Prozent der Neuerscheinungen, Privilegien beantragt wurden.((Koppitz S.~354; Ders., Die kaiserlichen Druckprivilegien im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien. München: 2008, Harrassowitz. Buchwissenschaftliche Beiträge aus dem Deutschen Bucharchiv, Bd. 75.))  Das sind zwar nur die kaiserlichen Privilegien, nicht die der Landesfürsten, jedoch ist nicht ersichtlich, dass landesherrliche Privilegien in viel größerem Ausmaße beantragt wurden. Auch in Frankreich war die Zahl der Priviliegien deutlich, als man nach der typischen Urheberrechtsliteratur zu vermuten geneigt ist. Laut Birn((Birn S.~149.)) sollen zwischen 1700 und 1789 (einige Unterbrechungen) nur 2586 Anträge auf auf Erteilung eines Privilegs gestellt worden sein, von denen zwei Drittel erteilt wurden. Damit dürften  für weniger als zwei Prozent der Neuerscheinungen Privilegien erteilt worden sein. 

Diese Web­site be­nutzt Cookies. Durch die Nutz­ung der Web­site er­klären Sie sich mit der Speich­er­ung von Cookies auf Ihrem Com­puter ein­ver­standen. Außer­dem be­stät­igen Sie, dass Sie unsere Daten­schutz­richt­linie ge­lesen und ver­standen haben. Wenn Sie damit nicht ein­ver­standen sind, ver­lassen Sie bitte die Web­site.

Mehr Info