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4 Deutschland: Staatenwettbewerb

4.2 Monopol und Buchverlag

4.2.3 Merkantilismus

4.2.3.2 Neue Gewerbe

Das Mittel der merkantilistischen Regierungen, moderne Fabriken planmäßig zu züchten, um die inländische Produktivität zu steigern, war das gleiche Mittel, das die Zünfte anwandten, die Produktivität und Kapazitäten zu begrenzen, um über die Mechanismen des Markts den Preis hoch zu halten. Das Ausschließlichkeitsrecht war für die Fürsten zudem kostengünstig, weil nicht der Herrschende etwa mittels Belohnung oder eines Amts bezahlte, sondern die Kunden des privilegierten Unternehmers. Auch die modernen Patentrechte des ausgehenden 18. Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten (1790) und Frankreich (1791) verfolgten den Zweck, nützliche Erfindungen aus dem Ausland ins Inland zu locken sowie den inländischen Erfindergeist anzuregen.1) In der deutschen Diskussion über die Einführung des Patentrechts im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts wurde als ein Vorteil des Kopierverbots angeführt, er würde das Abwandern der Erfinder in das Ausland verhindern.2)

Während die rechtlichen Methoden der Fürsten weitgehend denen der Zünfte entsprachen, war der Zweck der Wirtschaftspolitik aber entgegengesetzt. Das gleiche Mittel diente vollkommen divergierenden Zwecken. Die Zünfte begrenzten die Zahl der Konkurrenten und deren Kapazität, um das Angebot knapp und die Preise hoch zu halten. Die Fürsten hatten nicht die Mitglieder einer Branche im Auge, sondern ihren Staat, auf dessen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ihre Macht beruhte, den sie wie ein Unternehmen steuerten und dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit sie auf die nämliche Art zu steigern suchten.

Im Gegensatz zu den Zünften konnte der merkantilistische Fürst sich aber nicht auf die Mitglieder eines Gewerbes beschränken. So musste der Massenbettel, die ungeheure Anzahl von arbeitslosen Vagabunden, berücksichtigt werden, die – selbst wenn sie wollten – kein Auskommen in der Landwirtschaft oder den Zünften fanden. Die geförderten Industrien sollten oft nicht das Handwerk verdrängen, sondern neben dem Handwerk eine Nachfrage bedienen, die andernfalls durch den Import von Gütern, nicht jedoch durch den Kauf von Gütern des lokalen Handwerks, befriedigt worden wäre. Auf dem Kontinent, so Weber, habe der Staat das Werkstattsystem als Vorläufer der modernen Fabriken, »planmäßig züchten müssen«,3) um die Heerscharen von Armen und Arbeitslosen teilweise zwangsweise in solchen Fürsorgeanstalten – maisons de force, wie sie in Frankreich, oder Zuchthäuser, wie sie in Deutschland hießen4) – unterzubringen.

Dies war natürlich nur möglich, wenn diese Arbeitskräfte etwas anderes herstellten als die bereits existierenden Gewerbe. Dementsprechend waren neue Produkte und Gewerbe, die mit den Zünften nicht in unmittelbare Konkurrenz traten, ein bevorzugtes Ziel der staatlichen Wirtschaftsförderung.5) Hierzu mussten die Fabrikation und geeignete Meister im Inland angesiedelt werden.6) Umgekehrt sollte das neue Gewerbe nicht das bereits existierende verdrängen, sondern ergänzend hinzutreten. Entscheidend war insofern eher die Neuheit als im Inland erstmals produziertes Gut. Im Buchhandel hatten die Venezianer schon im 16. Jahrhundert die Klaviatur des Neuen ausgelotet: Absolut neuen Werken wurde ein Privileg mit der längsten Dauer zugesprochen, territorial neue Werke erhielten eine mittlere und Neuauflagen von seit längerem vergriffenen Werken eine kurze Dauer.7)

Neue Verfahren zur Steigerung der Produktivität wurden unter Umständen nur zögernd eingeführt, weil dies das wettbewerbliche und soziale Gleichgewicht stören konnte oder nur eine steigende Zahl von arbeitslosen Vagabunden zur Folge gehabt hätte. Fehlendes Kapital und drohender Arbeitsplatzverlust durch rationellere Herstellungsmethoden waren wohl oft die ausschlaggebenden Gründe für die zweifelnde oder ablehnende Haltung der in Zünften organisierten Gewerbe gegenüber Innovationen. Kronzeuge ist die Bandmühle, ein von Wasserkraft angetriebener Webstuhl, bei dem die Arbeit durch ein Getriebe verrichtet wird. An der Maschine arbeitete eine Person, die zugleich zehn, zwanzig oder mehr Bänder webte, ohne einen Durchschuss mit der Hand zu machen, ohne eine Lade zu ziehen und ohne etwas vom Handwerk zu verstehen. Da mit der Maschine, so die Zünfte der Posamentierer in einer Eingabe an den Kaiser 1676, ein einziger, und zwar des Posamentiererhandwerks nur halb erfahrener Arbeiter, mehr erarbeiten und wirken könne als ansonsten sechzehn Personen auf den gemeinen und gewöhnlichen Webstühlen, würden die übrigen fünfzehn arbeitslos und verderben oder müssten sich des Vaterlandes gar begeben. Die Bandmühlen wurden 1623, 1639, 1661 in den Niederlanden, 1664 unter den Habsburgern in Spanien oder 1685 im deutschen Reich verboten.8) Neue Produktionsmethoden erforderten Kapital, das ein großer Teil der Zunftgenossen nicht hatte. Denjenigen, denen das Kapital fehlte, drohte der Verlust des selbständigen Gewerbes und damit die Abhängigkeit von einem Verleger, was in der Regel sozialen Abstieg bis hin zu Armut zur Folge hatte.9) Größere Ausgaben finanzierten die Zünfte gemeinschaftlich, um eine Abhängigkeit von Kapitalgebern zu vermeiden. Wurde durch die kapitalintensivere Herstellung der Faktoreinsatz Arbeit in erheblichem Umfang durch Kapital substituiert, drohte jedoch steigende Arbeitslosigkeit auch unter den Zunftmitgliedern. Das Handwerk blieb damit bei der Erzeugung des Grobbedarfs.

Die neuen Industrien, der neue Güterbedarf nach feineren Waren und Massenartikeln für das Militär wurde von den vom Handwerk geschiedenen Manufakturen und Fabriken geliefert.10) Die Manufakturen waren nicht der Beginn, sondern die Endstufe des Produktionsprozesses. Sie führten die technisch schwierigen Veredelungsarbeiten aus, die oft auch bedeutende Anlagen voraussetzten.11)

Die frühen Manufakturen lieferten Produkte wie Waffen, hochwertige Stoffe, Spitze, Seife, Spiegel, Teppiche, Tapeten, Glas, Galanteriewaren, Parfüms oder Seide.12) In seinem politischen Testament 1752 begründete Friedrich II. den Anbau der Seide damit, dass alle Provinzen Preußens zusammen im Jahr 400.000 Taler für Seide ausgeben würden. Wenn Preußen 40.000 oder 50.000 Pfund Seide im Jahr gewönne, »würde der Staat pro Jahr um 250.000 Taler reicher, und die einzelnen Bürger würden, ohne daß sie Anschaffungen als eben die einer ungenutzten Industrie machten, ihren Wohlstand heben.«13) Ein einprägsames Beispiel ist die Porzellanmanufaktur. Dort fand man:

  1. die wirtschaftliche Aufteilung zwischen dem Unternehmer und dem Arbeiter;
  2. die betriebsinterne Arbeitsteilung;
  3. das Luxusgut als Produkt;
  4. die neue Produktionsmethode.

Der neue Industriezweig wurde vom Staat mit dem Privileg in zweierlei Hinsicht gefördert: Er unterlag nicht der weiterhin bestehenden Zunftverfassung für das Handwerk und wurde – angesichts der geringen Zahl an Käufern von Luxusartikeln – durch das Ausschließlichkeitsrecht abgesichert. Friedrich II. begründete den Nachteil des Luxus für kleine Staaten wie folgt: »Die Bürger richten sich durch Aufwand zugrunde, und da mehr Geld aus dem Lande herausströmt als durch Eingang ersetzt wird, so muss der zarte Körper schwindsüchtig werden und schließlich notwendig an Auszehrung eingehen.«14) Und so wurde unter seiner Regierung die Einfuhr aller derjenigen Waren verboten, die auch von in Preußen neu entstandenen Gewerben erzeugt wurden.15) Sobald ein neues Gewerbe aufkam, wurde es nicht nur mit Vorrechten ausgestattet; es erging in der Regel zugleich ein Einfuhrverbot für die entsprechenden Produkte.16) Das Einfuhrverbot war gegenüber dem Ausschließlichkeitsrecht insofern ein milderes Mittel, weil es zumindest inländische Konkurrenz erlaubte.

Privilegien können auch als erste Keimzellen der kapitalintensiveren Produktion angesehen werden, indem sie einerseits die Errichtung von Unternehmen mit vergleichsweise hohem Kapitaleinsatz gegen die drohende Konkurrenz aus dem Nachbarland absicherten, andererseits aber in besonderem Maße die Kapitalakkumulation begünstigten (Investitionsschutz). Viele Fabrikanten machten sich die Sache leicht und riskierten erst dann Kapital in größere Unternehmungen, wenn sie Zuschüsse, zinslose Darlehen, im Voraus gewährte Ausschließlichkeitsrechte und andere Vorrechte, etwa bei der An- und Abwerbung von Arbeitskräften, erhielten.17) Ohne die Vorrechte blieb das Gold der Vermögenden in deren Schatulle, was angesichts langfristig keines feststellbaren Wertverlusts der Kurantmünzen oft kein spürbarer Nachteil war. Edelmetall wurde nur unter Bedingungen in den riskanten Wirtschaftskreislauf investiert.

Exemplarisch sei das Beispiel bei Mathy18) über die Bezuschussung der Errichtung einer Offizin im Kurfürstentum Mainz genannt: In dem dort wiedergegebenen Gutachten geht der Universitätskurator davon aus, dass in Mainz 2000 Personen regelmäßig Bücher kaufen und dafür im Schnitt 10 Gulden im Jahr ausgeben. Der Abfluss von geschätzten 20.000 Gulden im Jahr nach Frankfurt stellte einen hinreichenden Grund dar, dem Antragsteller für die Errichtung einer Buchdruckerei und Buchhandlung ein Darlehen von 4000 Gulden zu gewähren, ihn für zehn Jahre von allen Kaufhausgebühren zu befreien und ihm für die erste Zeit eine Wohnung zur Verfügung zu stellen. Auch der berühmte Verleger und Nachdrucker Trattner wurde mittels mehrerer Vorteile gefördert. Er war privilegierter Hofdrucker (1751), erhielt ein Privatprivileg auf Verlag, Druck und Handel von und mit allen zur Beförderung der Studien erforderlichen Bücher (1752), ein Schriftgießereiprivileg, dazu 500 Gulden jährlich auf sechs Jahre (1752) und 15.000 Gulden Vorschuss für künftige Leistungen (1755). Das Schriftgießereiprivileg wurde schließlich ergänzt durch ein Importverbot für ausländische Lettern (1761).

Eckhard Höffner 2018/05/30 17:33

Fortsetzung


1)
Beier S.~283.
2)
Kraßer S.~62.
3)
Weber S.~150. Weber spricht damit auf die unterschiedlichen Ausprägungen der Wirtschaftspolitik an, die die einzelnen Nationen im 16. und 17. Jahrhundert einschlugen und die für die Handelsnationen England und die Vereinigte Niederlande zu einer Erfolgsgeschichte werden, während Frankreich und Spanien in wirtschaftlicher Hinsicht deutlich zurückblieben und das Heilige Römische Reich spätestens mit dem Dreißigjährigen Krieg den Anschluss verlor. Die Millionen der Fugger und anderer Geldgeber versandeten in den zahlreichen Staatsbankrotten der spanischen und französischen Herrscher. Nach den deutschen Religionskriegen nahmen Deutschland und Österreich nicht am Kolonialhandel teil und litten dauernd unter Kapitalmangel; Kulischer S.~149-154, 399.
4)
Braudel S.~72. Vgl. etwaa den Verwaltungsbereich des 1709 eingesetzten württembergischen Kommerzienrats, wo bereits die Aufzählung der Gegenstände den gewerblichen Zusammenhang zeigt: »Commerzia, Manufakturen, Zucht-, Arbeits- und Waisenhaus, Handlungs-, Krämer-, Handwerks-, Floß-, Bergwerks-, Tabakkultur, Landespostwesen, Straßenbauarbeiten …«, zitiert nach Walz S.~422.
5)
Sombart S.~889 f.; Weber S.~155–158; Kluge S.~394 f.
6)
Patente können aber auch die gegenteilige Wirkung haben: Hollywood ist als Filmzentrum unter anderem groß geworden, weil an der Ostküste die Patente der Motion Picture Patents Company (MPPC, auch Edison Trust genannt, weil die wichtigen Patente zur Filmproduktion bei Thomas Edison lagen) durchgesetzt wurden (Pokorny et al./Bakker S.~24–27). US-amerikanische Filmproduzenten (etwa Carl Laemmle, Universal Film Studios), die keine Lizenzgebühren bezahlen wollten, siedelten sich im fernen Kalifornien an und nutzen die Techniken rechtswidrig.
7)
Borghi S.~146 f.
8)
Kluge S.~276 f. Das Verbot wurde nie vollständig umgesetzt, beispielsweise in Gegenden ohne entsprechende Zunft. In Krefeld etwa spielten die Zünfte keine Rolle, so dass von Anfang an mit der Bandmühle und auf Grundlage der Hausindustriellen gearbeitet werden konnte; Sombart S.~497–499; Pohl S.~715; Walz S.~435, zu den Widerständen der Seiler gegen eine neue Seilfabrik.
9)
Bruder S.~238.
10)
Sombart S.~889-900.
11)
Braudel S.~358–366.
12)
Im 17. Jahrhundert wurde in Baden verfügt, dass die aus Frankreich ausgewanderten Hugenotten nur feinere Ware herstellen durften, die bisher im Lande nicht hergestellt wurde; Sombart S.~890. Die Staaten gewährten den gewerblich tätigen Hugenotten in der Regel aber Anreize für die Ansiedlung wie Steuerbefreiung, Zunftbefreiung, erleichterte Bürgerrechte etc.; Dölemeyer S.~314, 324 f.
13)
Friedrich II. S.~166. Zum württembergischen Seidenanbau etc. Walz S.~438.
14)
Zitat Friedrich II. nach Schieder S.~312 f.
15)
Kulischer S.~103.
16)
Braudel S.~205.
17)
Kulischer S.~104 f., 399–403; Braudel S.~193; Kellenbenz S.~331; Walz S.~456.
18)
Mathy S.~199

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