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~~CLOSETOC~~

4 Deutschland: Staatenwettbewerb

4.2 Monopol und Buchverlag

4.2.3 Merkantilismus

In wirtschaftlicher Hinsicht lagen das städtische und bürgerliche Spätmittelalter und die frühe Neuzeit viel enger beieinander als die Zeit des höfischen Rittertums und das Spätmittelalter. Die frühe Neuzeit zeichnete sich weniger durch eine Änderung der wirtschaftlichen Umstände aus als durch den Beginn der Herrschaft des Verstandes, der Rationalisierung von Religion, Kunst und Wirtschaft und durch den Durst nach Wissen und nach Gold. Das äußere Zeichen der Schwäche der Kirche und der Stärke des Goldes repräsentiert der spanische König Karl V.Karl V., der sich von den Fuggern finanziert die deutsche Kaiserkrone von den Kurfürsten und dem Papst kaufte. Seine Söldnerheere zogen – nachdem Franzosen oder Spanier zuvor italienische Handelsrepubliken erobert hatten – 1525 gegen den Papst Clemens VII.

Der Finanzbedarf der Herrscher änderte sich grundlegend. Neuartige Waffen, Armbrüste, Langbögen, Musketen, Kanonen etc., wurden verwandt. Die regelmäßig aufflammenden Bauernaufstände, etwa 1525 in Süddeutschland, zeigten, dass der Fürst sich nicht mehr auf seine Vasallen verlassen konnte, und eine Wehrpflicht wie etwa im frühen Rom gab es nicht. Das Heer setzte sich aus gut ausgebildeten und ausgerüsteten Söldnern zusammen. Bereits in der italienischen Renaissance zeichnete sich in der Militärtechnik der Wandel ab: Für den Condottiere war der Krieg kein romantisches Ideal, »sondern ein kühles Fach und Geschäft, das er gelernt hat und an den Meistbietenden verkauft: er liefert Schlachten wie der Schuster Stiefel oder der Maler Portraits; Person und Weltanschauung des Bestellers sind ihm gänzlich gleichgültig.«1) Es waren Unternehmer, die Anwerbung, Ausbildung und Ausstattung der Söldner übernahmen. Kriege wurden (wieder) zur reinen Geldsache (pecunia nervus belli), und da die Staaten regelmäßig Krieg führten, sei es untereinander, sei es gegen das Osmanische Reich, waren die meisten Fürsten überschuldet und an der Erschließung aller denkbaren Geldquellen interessiert.2)

In der absolutistischen Zeit waren König und Adel selbst nur selten gewerblich tätig, in Frankreich oder Preußen war die Gewerbeausübung dem Adel sogar verboten. Es ging den absolutistischen Herren bei den merkantilistischen Maßnahmen auch selten um das Gemeinwohl, sondern um Geld, Gold, Silber und nochmals um Geld, sei es, um das Söldnerheer, den Hofstaat, die Berufsbeamten oder um den persönlichen Luxus zu finanzieren. Diese Wirtschaftspolitik kann – scharfe Grenzen können selbstverständlich nicht gezogen werden – in etwa in die Zeit ab dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts angesiedelt werden. Die Fürsten steuerten die Wirtschaft in der Art, wie es ihnen am vorteilhaftesten erschien, sei es zum eigenen, sei es zum Wohl der Bevölkerung.

Dieser Wechsel lässt sich anhand Preußens aufzeigen: Der preußische König Friedrich I. orientierte sich bei seinen Ausgaben am Vorbild Versailles, indem er Geld für Pracht, Luxus und Hofämter ausgab. Sein Nachfolger Friedrich Wilhelm I. investierte den Großteil des Steueraufkommens in die Armee, immerhin 80\,000 Mann stark bei nur zweieinhalb Millionen Einwohnern, während an Hofämtern und Hofausgaben drastisch gespart wurde.3) Angesichts dieser Ausrichtung war Preußen zu Beginn der Herrschaft Friedrichs II. im Vergleich etwa zu Sachsen rückständig, ein Land mit vielen Bauern und wenig Gewerbe.

Friedrich II. begann damit, die Errichtung neuer Manufakturen und die Ansiedlung von neuen Bürgern (»Peuplierung«) zu fördern. In seinem politischen Testament Friedrich II. von 1752 beschrieb er (vor dem Hintergrund, dass stets eine starke Militärmacht notwendig sei), wie er den Staat wie ein Unternehmer ordnen wollte.4) Nutzen und Kosten der hoheitlichen Maßnahmen wurden im politischen Testament analysiert wie einige Beispiele zeigen: Aus Sachsen wird eine große Menge Garn nach Preußen geliefert. Die Manufakturpreußischen Manufakturen könnten demnach 60.000 Spinner beschäftigen. Die Ansiedlung einer Familie kostet 60 Taler, so dass man bei einem Aufwand von jährlich 60.000 Talern in zwölf Jahren keinen Mangel an im Inland produzierten Garn mehr habe. Wenn die Tuchmacher auf dem Land zu arm waren, die benötigten Rohstoffe zu finanzieren, bekamen sie von Wollmagazinen Kredite. Da in Pommern die Bewohner das zur Verfügung stehende Land nicht vollständig bebauen konnten, wurden vom Preußenkönig neue Dörfer errichtet. Zahlreiche Aspekte wie Ansiedlung neuer Bewohner, Nutzbarmachung von Ödland, Förderung des Bergbaus und des Gewerbe, Kanalbauten, Forsten, der neue Massenbedarf des Militärs, die Neuorganisation der Finanzwirtschaft, Abschließung des städtischen Patriziats, Kopieren der technischen Neuerungen aus England und Holland, die Reduzierung der freien Bauern in ganz Osteuropa, der Machtverlust der Städte etc. zeigen den Wandel außerhalb der Rechtsetzungsmaßnahmen. Um die inländische Produktion zu verbilligen, gehörte zu den Maßnahmen auch die Senkung der Lohnkosten und die Erhöhung der Arbeitszeiten.5)

Die Zeit des Merkantilismus in seinen internationalen Varianten zeichnet sich dadurch aus, dass der Staat die Wirtschaft in starkem Maße nach den Prinzipien einer zeitgemäßen institutionellen Ökonomie kontrollierte und steuerte. In weitgehender Parallele zu der Organisation in den Städten betrieben auch Fürsten im Anschluss an das Mittelalter ihre Wirtschaftspolitik dergestalt, dass sie mit Schutzzöllen, Ausschließlichkeitsrechten und anderen Verboten die Ein- und Ausfuhr der Waren regelten, um einen möglichst hohen Außenhandelsüberschuss zu erzielen.6) Es handelte sich um die einfachen Überlegungen, wie sie jedes Unternehmen für die eigene Bilanz anstellt: Man darf den Ausländern nicht mehr abkaufen, als man ihnen verkauft.

In England war die Binnenwirtschaft ab etwa dem ersten Drittel des 17. Jahrhunderts vergleichsweise frei von staatlicher Kontrolle, während der Außenhandel massiv gesteuert und unterstützt wurde. Der Staat zahlte bei manchen Ausfuhrgütern zu, verbot bei anderen, etwa der Wolle, jegliche Ausfuhr. In England und den Vereinigten Niederlande war der Außenhandel das Monopol einiger Kompagnien; für alle Außenstehenden war der Handel mit Ostindien, Amerika und anderen Kolonien vollständig gesperrt.7) 1651 wurde unter Cromwell die Navigationsakte in Kraft gesetzt, die – wenn auch in veränderter Fassung – erst 1854 aufgehoben wurde. Die Einfuhr außereuropäischer Güter nach England, der Küstenhandel und die Fischerei in englischen Gewässern war nunmehr englischen Schiffen vorbehalten. Bei den europäischen Gütern waren neben den englischen nur noch die unter der Flagge des Ursprungslands fahrenden Schiffe erlaubt.8) Die Navigationsakte – sie erwies sich als äußerst effiziente Maßnahme für den Aufstieg Englands zur Weltmacht – richtete sich zunächst unmittelbar gegen die Niederlande, die Musternation des Handelskapitalismus, wie Marx9) sie bezeichnete, die den einträglichen Fernhandel zwischen den neuen Kolonien und Europa bestimmte, und mündete in den ersten Handelskrieg zwischen den Niederlanden und England 1652–1654.10) England führte mit dem bis 1700 stärkeren Konkurrenten, den Vereinigte NiederlandeNiederlanden, drei Kriege über die Vorherrschaft auf dem kolonialen Markt, der ab dieser Zeit in englischer Hand war.11)

Colberts Maßnahmen sind das Musterbeispiel für die staatliche, merkantilistisch orientierte Steuerung der Wirtschaft: hohe Ausfuhrzölle auf Rohstoffe, hohe Einfuhrzölle auf Fertigfabrikate und strenger Zunftzwang. Manufakturen wurden in Frankreich das Zunft- und Gildensystem integriert, mit Ausschließlichkeitsrechten und Steuerbefreiungen, der Gewährung von Geldvorschüssen, zinsfreien Darlehen oder unentgeltlichem Baugrund oder Ausfuhrprämien gefördert. Unter Colbert wurde auch der Buchhandel zentralisiert. Eine große Zahl der Verlage der Provinz wurde geschlossen, und Privilegien wurden fast nur noch an die in der Pariser Gilde (Communauté des libraires et des imprimeures de Paris) organisierten Buchhändler und Drucker vergeben.12)

Die einzelnen Branchen wurden durch minutiöse Spezialordnungen reglementiert, die das zu verwendende Material und den Produktionsprozess genau vorschrieben. Um nur ein Beispiel zu nennen: Den Tuchmachern waren durch 18 Reglements die Beschaffenheit und die Breite der Stoffe, die Zahl der Fäden oder die zu verwendenden Färbestoffe vorgeschrieben. Dies diente zunächst der Qualitätssicherung, behinderte aber jede Modernisierung, seien es neue Herstellungsmethoden, neue Produkte oder neue Wettbewerber.13) Zugleich zeigte sich mit der 1664 von Colbert eingeleiteten deutlichen Senkung und teilweise völligen Abschaffung der Binnenzölle, Fluss- und Wegemauten im Inland die Nationalisierung des französischen Markts.14) In Frankreich vollendete die Revolution die Aufhebung der Binnenzölle, während Deutschland dies erst 1834 durch den Zollverein gelang (sofern man die innerdeutschen Staatsgrenzen mit den Provinzgrenzen gleichsetzt).

Die deutsche Ausprägung des Merkantilismus, der Kameralismus, ist nach dem Zimmer benannt, in dem der Fürst über die Wirtschaftspolitik zu beratschlagen pflegte (oder die fürstliche Schatztruhe stand). Die Reglementierung durch den Kaiser war in Deutschland – was angesichts des fehlenden Nationalstaats nicht weiter erstaunt – bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie in Frankreich, wo in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Nationalisierung des Zunftwesens abgeschlossen war.15) Die Zunft wurde in Deutschland auch nicht auf die Fabriken mit überregionalem Absatz ausgedehnt. »Ein solcher Versuch hätte nämlich (der Concurrenz wegen) [in den Territorialstaaten] gleichzeitig gemacht werden müssen, eine solche Gleichzeitigkeit war aber beim entstandenen Mißtrauen der vielen Territorien ein Ding der Unmöglichkeit«.16) Das Zunftwesen, das in Frankreich nationalisiert und durch den Staat geregelt wurde, blieb in Deutschland weiterhin der privaten Regelung durch die Zünfte überlassen.17)

4.2.3.1 Rechtliches Mittel Privileg

Die rechtlichen Mittel zur Erhöhung des nationalen Reichtums blieben das mittels Privileg verschaffte Monopol, das Reglement für das Gewerbe und die Steuerung des Außenhandels mit dem Zweck, Rohstoffe in das Land zu ziehen und die Ausfuhr von im Inland hergestellter gewerblicher Güter zu fördern. Von besonderer Bedeutung war das den Unternehmern gewöhnlich verliehene Alleinrecht für die Erzeugung und den Absatz ihrer Fabrikate in einem bestimmten Umkreis, ein den mittelalterlichen Zunftmonopolen im Stadtbereich entsprechendes Recht.18) »Das Protektionssystem war ein Kunstmittel, Fabrikanten zu fabrizieren, […] den Übergang aus der altertümlichen in die moderne Produktionsweise gewaltsam abzukürzen«, so Marx.19)

Wie in der mittelalterlichen städtischen Gewerbepolitik war das Ziel der Schutz der eigenen Gewerbe vor fremder Konkurrenz. Zugleich sollten möglichst alle Produkte innerhalb des Territoriums erzeugt werden. Die Fürsten waren bestrebt, neue, bis dahin fehlende Industriezweige einzuführen, ausländische Meister durch verschiedene Vorrechte und Vergünstigungen anzulocken. Im alten Reich war aufgrund des allgemeinen Kapitalmangels die Bereitschaft, Risiken mit der Herstellung neuer Produkte einzugehen, gering ausgeprägt. Die Bereitschaft der Fürsten, diese mit Kapital, Ausschließlichkeitsrechten und anderen Vorrechten auszustatten, war hingegen groß. Der Privilegierte musste nicht der Erfinder des neuen Gewerbes sein, bei der neuen Produktionsmethode musste es sich nicht um eine Erfindung handeln. Für eine Privilegierung genügte es, wenn die Tätigkeit oder das produzierte Gut im Hoheitsgebiet neu war und die neuen Produkte nicht mehr aus dem Ausland importiert werden mussten.20) Diese Maßnahmen kann man nicht nur als nachteilig ansehen, da sie oft notwendig waren, damit das Neue sich überhaupt Bahn brechen konnte, moderne und effiziente Produktionsmethoden Einzug halten konnten.

Um z. B. den Import von Seide und Porzellan zu reduzieren, wurde die Herstellung im Inland gefördert und dabei auf bewährte Mittel zurückgegriffen. Schon im 14. Jahrhundert wurde das mittels Privileg gewährte Monopol als für die Staatskasse kostengünstiges Lockmittel der Herrschenden eingesetzt, um Hersteller von bislang nur im Ausland produzierten Waren anzusiedeln. Auf der anderen Seite wurde der Wegzug der ausgebildeten Meister verboten, da sie dadurch den Vorteil des exklusiven Wissens zunichte machten.21)

Privilegien waren in den Staaten Europas ständiger Begleiter fast jeder wirtschaftlichen Betätigung. Der König oder Fürst als Inhaber aller Macht verleiht seinen Untertanen so viele Rechte, wie er es nach freier Willkür für angemessen erachtet. Er verschafft dem Gewerbe so den notwendigen wirtschaftlichen Raum, um seinen Geschäften ungehindert von Konkurrenz nachgehen zu können.22) In Frankreich erlebten diese Privilegien im 18. Jahrhundert ihren Höhepunkt und mit der Revolution ihr Ende, während Großbritannien die Verkehrs- und Handelsmonopole, etwa für die Schifffahrt oder die British East India Company, erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufhob.23) In Deutschland bestanden die Privilegien im Rahmen des Konzessionierungssystems bis weit in das 19. Jahrhundert fort.24)

Sie konnten einzelnen Personen, Personengruppen oder auch allen in einer Region ansässigen Unternehmen zugesprochen werden (die dann freilich wieder über das Zunftwesen den Zugang begrenzen konnten). Es gab Handelsprivilegien, die sich auf bestimmte Güter wie Getreide, Salz, Alaun, Gewürze, Seide, Kohle, Eisen usf., Kundenkreise oder Regionen (Kolonialhandel) erstreckten. Gewerbebetriebe wurden durch Produktions– Produktionsprivilegien gefördert, etwa um eine neue Industrie im Hoheitsgebiet anzusiedeln oder dieser im oft schwer durchschaubaren und umkämpften Gewirr von den Zünften vorbehaltener Tätigkeiten überhaupt eine Möglichkeit zur Existenz zu geben.25) Neben das Ausschließlichkeitsrecht trat also als weitere Rechtsfolge die mögliche Durchbrechung eines anderen, bereits bestehenden Ausschließlichkeitsrechts oder nur der Schutz gegen Behinderungen.26)

Eckhard Höffner 2018/05/30 17:33

Fortsetzung


1)
Friedell S.~179 (Bd. 1). North/Thomas S.~95, heben noch weitere Waffengattungen hervor: »it was the age of the Genovese crossbowman, the English (or Welsh) longbowmen and the Swiss pikemen, all for hire to the highest bidder.«
2)
Simmel S.~245; Braudel S.~602–607; North/Thomas S.~95–101.
3)
Hausherr S.~260 f.
4)
Friedrich II. S.~163–173. Über die Bedeutung des Militärs heißt es a. a. O., S 184: »Finanzen, innere Verwaltung, Politik und Militärwesen sind so eng miteinander verbunden, daß es unmöglich ist, eines dieser Gebiete zu behandeln und die anderen dabei nicht zu berücksichtigen.« Vgl. auch die zeitgenössische Schilderung bei Riesbeck S.~112–124.
5)
So stieg zwar der Export des merkantilistischen Frankreichs an, gleichzeitig verarmten immer breitere Schichten. Niedrige Löhne führten unter anderem auch dazu, dass die Nahrungsmittelpreise, in der Folge die Grundrenten und Pachteinnahmen und damit die Immobilienpreise sanken; Abel S.~164–171. Bruder S.~233, sagt, dass man den Reichtum einzelner Unternehmer mit dem Nationalwohlstand verwechselte.
6)
Schon sehr früh traf man beim feudalen Grundherrn auf Ausschließlichkeitsrechte wie die konkretisierten Bannrechte, den Brauereibann, den Mühlenbann oder den Backofenbann, der Konkurrenz verbot. In der frühen Zeit war nur der Grundherr in der Lage, eine entsprechende Anlage zu errichten; später wurde jedoch wegen der Einnahmen ein drückender Zwang zur Benutzung ausgeübt; Weber S.~76.
7)
Sombart S.~380; Kulischer S.~403.
8)
Raven S.~102.
9)
Marx S.~779.
10)
Braudel S.~284.
11)
North/Thomas S.~149 f.=)) England und die Niederlande waren auch die zwei Staaten, die das Gold und Silber nicht horteten, sondern frei ein- und ausführen ließen, und vom internationalen Handel am deutlichsten profitieren konnten.((Braudel S.~214.
12)
Birn S.~132–134; Darnton S.~18. 1701, also nach Colberts Tod, wurde die Zahl der Drucker in Paris auf 36 festgelegt. 1666 gab es in Paris noch 79.
13)
Sombart S.~383–389; North/Thomas S.~126. Klostermann S.~15–18, spricht davon, dass »jede Fabrication […] bis ins kleinste Detail reglementirt und einer bestimmten Innung zugewiesen« war.
14)
Von 1724 bis 1786 wurden schließlich ca. 4000 den Binnenhandel immer noch hindernde péages aufgehoben; Sombart S.~383; Kulischer S.~103.
15)
Sombart S.~381–393. Bereits Ludwig XI. beanspruchte das Recht, Meisterbriefe zu verleihen, ein Mittel, die Selbständigkeit der Zunft zu durchbrechen und sich selbst Einnahmen zu verschaffen; Bruder S.~223 f.
16)
Bruder S.~225.
17)
Dies war wohl eine Ursache dafür, dass heutzutage die im 19. und bis weit in das 20. Jahrhundert hinein nahezu unisono den Zünften unterstellte Innovationsfeindlichkeit zumindest im deutschen Handwerk nicht so stark ausgeprägt war; Bruder S.~224; Kluge S.~269–277. Kluge nennt als Beispiele für Innovationen betriebswirtschaftliche Organisation, Finanzierungsinstrumente, die Verbindung von besonderen Qualitätsansprüchen mit dem Stadtnamen als Markenzeichen, zahllose technische Neuerungen oder die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen, die von einzelnen nicht finanziert werden konnten. Allerdings wurde auch in Deutschland die Nutzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen untersagt, etwa weil die Qualität der Produkte nicht gesichert war oder die deutlich effizientere Herstellungsmethode zu einer Verschiebung der Wettbewerbssituation, mithin zu Not und Armut unter den Zunftmitgliedern führen könnte. Manche technische Neuerungen waren mit hohen Anschaffungskosten verbunden. Dies barg die Gefahr, dass nur wenige Mitglieder die neue Methode selbstständig nutzen konnten, während der Großteil der Zunft von einem Verleger, der den Kaufpreis vorstreckte, abhängig werden würde.
18)
Braudel S.~603; Kulischer S.~104 f.
19)
Marx S.~785, – auf Kosten der eigenen Bevölkerung, wie nicht nur Marx, sondern zuvor schon Adam Smith feststellte. Aus Sicht des Fürsten war der höhere Preis infolge der Monopolisierung wohl nicht so sehr das Problem, blieb das Geld doch im Land.
20)
Kulischer S.~399–403; Sombart S.~887–895; Weber S.~150; Beier S.~124; Walz S.~435–442. Die Fremden führten eine Vielzahl neuer Techniken in den einzelnen Staaten ein. Daher rührt auch die Bezeichnung als Erfindungs- oder Einführungspatente; Kraßer, § 4, 2.
21)
Kostylo S.~33–36.
22)
Kulischer S.~104 f.; Sombart S.~887–895; Bruder S.~234; Beier S.~124; Walz S.~426.
23)
Friedeburg S.~253.
24)
Sombart S.~392. Im 20. Jahrhundert wurde die Ablösung des Privilegs durch moderne Rechtsformen wie den begünstigenden Verwaltungsakt, Allgemeinverfügungen und gesetzliche Regelungen vollzogen.((Die Privilegien beziehungsweise deren Erteilung wurden als willkürlich und nicht vorhersehbar eingestuft; Mohnhaupt S.~79–93; Klippel S.~300–308; Weber S.~623 f., Halbbd. 2, 2. Teil VII. § 6; Heggen, Die Anfänge des Erfindungsschutzes in Preußen 1793 bis 1815. in GRUR 1974, 75 ff. Darstellung bei Dölemeyer S.~317–326, sowie Dölemeyer S.~735–739, über die Erteilung von Privilegien für neue Techniken im österreichischen Staatsgebiet (Einführungs- und Erfindungsprivilegien), die nach bestimmten Regeln erteilt wurden, die sich formal immer weiter verfestigten über ein gesetzliches Privilegiensystem mit Musterformularen bis zum Patentgesetz.
25)
Sombart S.~889; Klostermann S.~15; Walz S.~432, 445; Dölemeyer S.~309.
26)
Beier S.~125, ist der Ansicht, dass erst die Erlaubnis es dem Erfinder ermöglichte, seine Neuerung gewerblich auszunutzen, ihn von einem etwaigen Zunftzwang oder von sonstigen, zugunsten der staatlichen Manufakturen bestehenden Gewerbebeschränkungen befreite. Dieser positive Inhalt des Privilegs sei für seinen Inhaber wichtiger als sein Verbotsrecht. Auf der mit dem Erfinderprivileg verbundenen Erlaubnis beruhe auch das gelegentlich anzutreffenden Missverständnis über das vom Patent gewährte positive Benutzungsrecht. In dieser Allgemeinheit ist die Aussage nicht zutreffend, schon allein, weil es bei den Privilegien oft um neue Produkte ging, die eben nicht das Handwerk verdrängten. Walz S.~444–455, der darauf hinweist, dass in Württemberg das »gewöhnliche Privileg« nicht mit einem Ausschließlichkeitsrecht verbunden war, sondern nur einen Schutz gegen Behinderungen und Störungen schuf. Es war aber in manchen Bereichen möglich, ohne Privileg zu produzieren, so lange man nicht in den den Innungen vorbehaltenen oder durch Exklusivprivilegien geschützten Branchen tätig war.

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