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Zu Korporationen oder richtigen Innungen kam es jedenfalls im deutschen Buchhandel nicht, auch wenn in einigen Städten die Buchhändler in Zünfte etwa mit den Buchdruckern oder den Krämern eingeordnet waren. Selbst Drucker waren selten in Zünften organisiert, sondern eher in freiwilligen Buchdruckergesellschaften.((Gramlich S.~23--26; a. A. Vogel, Sp 9, Fn 3, der allerdings weder zwischen Buchdruck und -handel unterscheidet, noch einen konkreten zeitlichen Rahmen angibt.)) | Zu Korporationen oder richtigen Innungen kam es jedenfalls im deutschen Buchhandel nicht, auch wenn in einigen Städten die Buchhändler in Zünfte etwa mit den Buchdruckern oder den Krämern eingeordnet waren. Selbst Drucker waren selten in Zünften organisiert, sondern eher in freiwilligen Buchdruckergesellschaften.((Gramlich S.~23--26; a. A. Vogel, Sp 9, Fn 3, der allerdings weder zwischen Buchdruck und -handel unterscheidet, noch einen konkreten zeitlichen Rahmen angibt.)) |
Es gab zwar zahlreiche kleine Drucker, die von der territorialen, geistlichen oder universitären Obrigkeit mit Privilegien oder sogar Ausschließlichkeitsrechten ausgestattet als Hof-, Kanzlei-, Universitäts- oder Ratsbuchdrucker tätig waren. Ihre Haupteinnahmequellen waren die Brotartikel wie Gesangbücher, Kalender, Schulbücher, Ratgeber, Predigten, Erbauungsbücher, Verordnungen, Flugschriften, akademische Schriften etc., die regelmäßig gedruckt wurden und bei denen gelegentlich die Preise vorgeschrieben waren. Mit Ausnahme der akademischen Schriften waren diese Werke für den lokalen Markt gedacht. Sie waren gelegentlich Mitglieder einer Zunft, die theoretisch auch den typischen Zunftregeln unterlagen wie Verkauf nur von Selbstgedrucktem, also Verbot des Sortimentshandels mit fremden Verlag.((Wittmann S.~88 f.)) Auf die Vereinigten Punkte hin, »bilden auch die Frankfurter eine innungsartige Vereinigung, eine Art Lokalverein, der längere Zeit bestanden haben muß, wie lange läßt sich schwerlich ermitteln.«((Kapp S.~704.)) Ein näherer Zusammenhang mit besonderen Rechten im Hinblick auf das Gedruckte ist nicht erkennbar. Es handelt sich um die typische Ordnung wie sie auch [[geschichte:deutschland:marktaufteilung|für andere Gewerbe]] eingerichtet war. | Es gab zwar zahlreiche kleine Drucker, die von der territorialen, geistlichen oder universitären Obrigkeit mit Privilegien oder sogar Ausschließlichkeitsrechten ausgestattet als Hof-, Kanzlei-, Universitäts- oder Ratsbuchdrucker tätig waren. Ihre Haupteinnahmequellen waren die Brotartikel wie Gesangbücher, Kalender, Schulbücher, Ratgeber, Predigten, Erbauungsbücher, Verordnungen, Flugschriften, akademische Schriften etc., die regelmäßig gedruckt wurden und bei denen gelegentlich die Preise vorgeschrieben waren. Mit Ausnahme der akademischen Schriften waren diese Werke für den lokalen Markt gedacht. Sie waren gelegentlich Mitglieder einer Zunft, die theoretisch auch den typischen Zunftregeln unterlagen wie Verkauf nur von Selbstgedrucktem, also Verbot des Sortimentshandels mit fremden Verlag.((Wittmann S.~88 f.)) Auf die Vereinigten Punkte hin, »bilden auch die Frankfurter eine innungsartige Vereinigung, eine Art Lokalverein, der längere Zeit bestanden haben muß, wie lange läßt sich schwerlich ermitteln.«((Kapp S.~704.)) Ein näherer Zusammenhang mit besonderen Rechten im Hinblick auf das Gedruckte ist nicht erkennbar. Es handelt sich um die typische Ordnung für Drucker wie sie auch [[geschichte:deutschland:marktaufteilung|für andere Gewerbe]] eingerichtet war. |