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geschichte:buecherregal [2018/06/01 12:37] – [2 Vervielfältigung und Verbreitung] eckhard | geschichte:buecherregal [2019/01/15 21:51] – [Kaiser gegen Frankfurt] eckhard | ||
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In kleinen Schritten wurde die Territorialhoheit Frankfurts immer weiter untergraben. 1655 beschwerte sich der Frankfurter Rat beim Kaiser, dass die Bücherkommission ohne Zuziehung des ordinarii magistratus Frankfurts in Bücherangelegenheiten sogar Frankfurter Bürger verhöre, Strafen diktiere und exekutiere und anderes verfüge. Der Kaiser antwortete 1656, dass er nicht in die Befugnisse der Stadt Frankfurt eingreifen wolle, so lange diese seine Befehle achte. Frankfurt sollte jeden Befehl der kaiserlichen Bücherkommission unverzüglich und ohne Hinterfragen ausführen und, soweit die Betroffenen der Kommission nicht Folge leisteten, die zur Durchsetzung notwendige Unterstützung bieten. Der Kaiser müsse »mit ungnädigstem Mißfallen vernehmen, daß zur deren wirklichen vollständigen Exekution um deß willen noch zur Zeit nicht zu gelangen gewesen, weil theils Eure zum Buchhandel Deputirte obbesagtem Fiscal [Kommissar] die erforderliche Executionshülff nicht alle Mal gedeihen lassen, sondern die Sachen disputirlich gemacht und selbige zur Cognition vor Euch verwiesen und gezogen werden wollen. […] Also befehlen wir Euch hiermit nochmals gnädigst und ernstlich, daß Ihr zu gehorsamster Folg Unseres vorigen Kais. Befehls ermeltem Unseren Fiscalen und Bücher-Commissario Dr. Hörnigk auf jedesmaliges bloßen Ansuchen wider die Schuldhafftigen und Übertreter so sich denselben, als welchen Wir Unsere Kais. weitere Commission dißfalls sammt und sonders aufgetragen haben, in einige Weg widersetzen, | In kleinen Schritten wurde die Territorialhoheit Frankfurts immer weiter untergraben. 1655 beschwerte sich der Frankfurter Rat beim Kaiser, dass die Bücherkommission ohne Zuziehung des ordinarii magistratus Frankfurts in Bücherangelegenheiten sogar Frankfurter Bürger verhöre, Strafen diktiere und exekutiere und anderes verfüge. Der Kaiser antwortete 1656, dass er nicht in die Befugnisse der Stadt Frankfurt eingreifen wolle, so lange diese seine Befehle achte. Frankfurt sollte jeden Befehl der kaiserlichen Bücherkommission unverzüglich und ohne Hinterfragen ausführen und, soweit die Betroffenen der Kommission nicht Folge leisteten, die zur Durchsetzung notwendige Unterstützung bieten. Der Kaiser müsse »mit ungnädigstem Mißfallen vernehmen, daß zur deren wirklichen vollständigen Exekution um deß willen noch zur Zeit nicht zu gelangen gewesen, weil theils Eure zum Buchhandel Deputirte obbesagtem Fiscal [Kommissar] die erforderliche Executionshülff nicht alle Mal gedeihen lassen, sondern die Sachen disputirlich gemacht und selbige zur Cognition vor Euch verwiesen und gezogen werden wollen. […] Also befehlen wir Euch hiermit nochmals gnädigst und ernstlich, daß Ihr zu gehorsamster Folg Unseres vorigen Kais. Befehls ermeltem Unseren Fiscalen und Bücher-Commissario Dr. Hörnigk auf jedesmaliges bloßen Ansuchen wider die Schuldhafftigen und Übertreter so sich denselben, als welchen Wir Unsere Kais. weitere Commission dißfalls sammt und sonders aufgetragen haben, in einige Weg widersetzen, |